
Hammer-Attacke in Dillingen: Angeklagter muss nicht in Haft

Plus Das Urteil steht fest. Der Staatsanwalt hatte mehr als vier Jahre Haft gefordert. So weit geht das Gericht nicht – auch wegen der Intelligenz des Angeklagten.

Lange Monate des Wartens liegen hinter dem Angeklagten, den Angehörigen und Bekannten, die zu jeder einzelnen Verhandlung seit November vor dem Augsburger Landgericht erschienen sind. An diesem Donnerstagmittag fällt endlich eine Entscheidung. Die Reihen im Zuschauerraum des Schwurgerichtssaals sind gut gefüllt, viele hier hoffen auf ein mildes Urteil. Der Mann auf der Anklagebank, der versucht haben soll, einem anderen den Kopf mit einem Hammer einzuschlagen, erscheint wie immer im blauen Sakko, sitzt zusammengesackt da und wartet auf das fünfköpfige Schwurgericht, das über ihn entschieden hat. Die Tür geht auf, die drei Richter und zwei Schöffinnen kommen in den großen Saal, alles erhebt sich. Dann fällt das Urteil: Der Mitte 40-Jährige ist schuldig des versuchten Totschlags und der Bedrohung.
"Es hat sich dieses Verfahren doch zu einem der schwierigsten entwickelt. Und mit den Plädoyers vom letzten Mal erst recht", eröffnet der Vorsitzende Richter Roland Christiani seine Begründung. Zwischenzeitlich habe er sich gedacht: "Sag doch einfach, was dir durch den Kopf gegangen ist!" Doch der Angeklagte habe das nicht geschafft. Und so musste sich das Gericht anhand von Hinweisen und Erzählungen anderer dem nähern, was die Wahrheit sein könnte.
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