Wende im Verfahren um eine Unfallflucht eines Lokführers beim Bahnübergang in Rain-Staudheim: Die Staatsanwaltschaft Augsburg hatte dem damals 42-jährigen Mann unerlaubtes Entfernen vom Unfallort zur Last gelegt und einen Strafbefehl mit Geldstrafe beantragt. Der Vorfall erregte großes Interesse, weil Unfallflucht eines Lokführers ein vergleichsweise einmaliges Vorkommnis sein dürfte.
Rain-Staudheim