Rentner aus Donau-Ries wehrt sich gegen Betrugsvorwürfe
Plus Ein 68-Jähriger aus dem Landkreis Donau-Ries muss sich vor dem Augsburger Landgericht verantworten. Es geht um Immobiliengeschäfte.
Er habe im Zusammenhang mit Immobiliengeschäften Betrug begangen – so lautet einmal mehr der Vorwurf gegen einen inzwischen 68-Jährigen aus dem Donau-Ries-Kreis. Wegen dieses Vorwurfs war der Mann vom Amtsgericht in Nördlingen bereits 2019 zu zwei Jahren und acht Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Dagegen hat der Rentner Einspruch eingelegt, weswegen jetzt in nächster Instanz verhandelt wird. Der Angeklagte weist Betrugsabsichten wie zuvor vor von sich – er sieht seinerseits kein unrechtes Handeln, er habe in den drei angeklagten Fällen erhaltenes Geld zurückgezahlt.
„Größter Brocken“: Ein junges Paar, er Koch, sie Kellnerin, möchte sich weg aus Nordschwaben beruflich ins Allgäu verändern. Die Frau lernt bei der Arbeit den Angeklagten kennen, den sie dabei erlebt, wie er immer wieder von Bau- oder Immobilienangelegenheiten spricht oder telefoniert. Das Gespräch kommt auf den Plan des Paares, der Angeklagte verspricht, zu helfen. Und er unterbreitet tatsächlich nach einiger Zeit im Sommer 2015 ein Angebot: Er habe da ein Objekt in der Nähe von Füssen an der Hand. Um aber in bereits laufende Kaufverhandlungen „reingrätschen“ zu können, sei schnell eine Reservierungsgebühr von 14.000 Euro erforderlich. Der Koch kratzt alle Ersparnisse zusammen und übergibt das Geld in bar dem Angeklagten. Breiten Raum vor Richter Michael Nißl und seinen Schöffen nimmt die Frage ein, ob diese 14.000 Euro eine „Reservierungsgebühr“ gewesen sei – ein Betrag also, der bei einem späteren Kauf des Hauses angerechnet würde – oder ob es sich um ein zurückzahlbares „Darlehen“ gehandelt habe. Dieser Begriff taucht in Schriftstücken auf, die zwischen dem Angeklagten und dem Koch ausgetauscht worden waren.
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