Er habe im Zusammenhang mit Immobiliengeschäften Betrug begangen – so lautet einmal mehr der Vorwurf gegen einen inzwischen 68-Jährigen aus dem Donau-Ries-Kreis. Wegen dieses Vorwurfs war der Mann vom Amtsgericht in Nördlingen bereits 2019 zu zwei Jahren und acht Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Dagegen hat der Rentner Einspruch eingelegt, weswegen jetzt in nächster Instanz verhandelt wird. Der Angeklagte weist Betrugsabsichten wie zuvor vor von sich – er sieht seinerseits kein unrechtes Handeln, er habe in den drei angeklagten Fällen erhaltenes Geld zurückgezahlt.
Donau-Ries