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  3. Donauwörth: Autofahrer „vergnügt“ sich auf Parkplatz in Donauwörth: Anzeige

Donauwörth
19.01.2021

Autofahrer „vergnügt“ sich auf Parkplatz in Donauwörth: Anzeige

Auf dem schneebedeckten Festplatz an der Neuen Obermayerstraße in Donauwörth driftete am Montag kurz nach 20 Uhr ein junger Mann mit seinem Auto herum. Die Folge: eine Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz.
Foto: Helmut Bissinger

Plus Ein 20-Jähriger fällt in Donauwörth durch Driftmanöver mit dem Auto auf. Warum das in Corona-Zeiten strafbar ist.

Seit dem Beginn der Corona-Pandemie und speziell im Zuge der zweiten Infektionswelle werden immer wieder neue Regeln und Beschränkungen erlassen. Da kann man schon mal etwas den Überblick verlieren, was eigentlich erlaubt ist und was nicht. Aus gegebenem Anlass sei hier an die zentrale Vorgabe erinnert, die seit dem 15. Dezember gilt – und die einem jungen Mann nun doppelt zum Verhängnis geworden ist: Das Verlassen der Wohnung ist grundsätzlich – also auch „tagsüber“ – nur aus „triftigen Gründen“ erlaubt, von denen es dem Infektionsschutzgesetz zufolge genau 13 gibt.

In welchen Fällen die Wohnung grundsätzlich verlassen werden darf

Im öffentlichen Raum aufhalten darf man sich demnach nur wegen des Berufs, des Besuchs der Schule oder Kita, zum Einkaufen, aus medizinischen Gründen, für Besuche anderer Hausstände und von Angehörigen (was bekanntlich nur noch eingeschränkt möglich ist), wegen Sports an der frischen Luft, für die Begleitung Sterbender, wegen Behördengängen, dem Versorgen von Tieren und zum Besuch von Gottesdiensten.

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Die Diskussion ist geschlossen.

20.01.2021

Als Anwohner der Neuen Obermayerstr. muß ich dazu sagen, dass diese Fahrerei und Schleudertrainings am Sonntag den ganzen Nachmittag bis in die Abendstunden gegangen ist. Das war nicht der einzelne, das waren zusammengerechnet mindestens 30 Fahrzeuge. Hier hat die Polizei halt wieder einmal einen Sündenbock erwischt. Da dieser Platz bei Schneefall seit Jahren bekannt ist für Schleudertrainings sollte die Polizei hier auch mal Tagsüber ein Auge darauf werfen, das wäre Sinnvoll, denn die wissen das sicherlich.

20.01.2021

Wenn ich da genervter Anwohner wäre, würde ich dann halt mal zum Telefon greifen...

Auch ohne Corona: Die StVO §30(1) untersagt unnötiges Hin- und Herfahren!