Seit dem Beginn der Corona-Pandemie und speziell im Zuge der zweiten Infektionswelle werden immer wieder neue Regeln und Beschränkungen erlassen. Da kann man schon mal etwas den Überblick verlieren, was eigentlich erlaubt ist und was nicht. Aus gegebenem Anlass sei hier an die zentrale Vorgabe erinnert, die seit dem 15. Dezember gilt – und die einem jungen Mann nun doppelt zum Verhängnis geworden ist: Das Verlassen der Wohnung ist grundsätzlich – also auch „tagsüber“ – nur aus „triftigen Gründen“ erlaubt, von denen es dem Infektionsschutzgesetz zufolge genau 13 gibt.
Donauwörth