„Es darf nichts mehr vorkommen, sonst kommen Sie ins Gefängnis“, belehrt Richter Gerhard Schamann den Angeklagten aus Donauwörth, der sich wegen wiederholten Fahrradfahrens unter Alkoholeinfluss am Amtsgericht Nördlingen verantworten muss. Das Urteil: Eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten, die dem Mann auf eine Bewährung von drei Jahren ausgesetzt wird.
Donauwörth