Wenn sich eine Person, die einen Waffen- beziehungsweise Jagdschein besitzt, strafbar macht, reagieren die Behörden rigoros. Die Lizenz, eine Schusswaffe zu benutzen, wird entzogen. So erging es auch einem Mann aus dem Raum Donauwörth. Er hatte in den 1990er und den 2000er Jahren Probleme mit dem Alkohol und wurde straffällig. Folge: Das Landratsamt entzog ihm den
Gericht