
Erpressung im Gefängnis? Verwirrung beim Prozess

Plus Ein Vorfall in der Kaisheimer Justizvollzugsanstalt bringt einen 29-jährigen Häftling vor Gericht. Dort stellt sich die Sache gänzlich anders dar.
„Versuchte räuberische Erpressung“ hatte es zunächst in der Anklage geheißen, dann erwies sich ein angeblicher Vorfall im Kaisheimer Gefängnis geradezu als Nullnummer. Das Verfahren gegen einen 29-jährigen Häftling und Angeklagten wurde von einem Schöffengericht des Augsburger Amtsgerichts eingestellt.
Und das kam so: Ein 43-jähriger ehemaliger Häftling, ein Mann aus Augsburg, hatte vor einem Jahr Ermittlungen gegen den 29-jährigen Mitgefangenen in Gang gebracht. Indem er nämlich gegenüber der Anstaltsleitung behauptete, er sei bedroht und erpresst worden. Weil er über einen Vorfall aus dem Jahr 2011 bei der Anstaltsleitung „gepetzt“ habe, habe er jetzt monatlich 500 Euro „Schutzgeld“ bezahlen sollen, hieß es in der Anklageschrift.
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