
Alkohol-Unfall kann teuer werden

Das kann im Schadensfall auf Versicherungsnehmer zukommen. Auch Radfahrer können ernsthafte Probleme bekommen
Freiluft-Veranstaltungen, Grillabende und Biergärten: Schöne Sommer- und Urlaubstage wie auch laue Abende bieten sich für ausgelassene Feiern draußen an. Oft wird bei solchen Gelegenheiten dann auch Alkohol konsumiert. Doch wer die Grenzen hier nicht kennt, hat hinterher schlimmstenfalls ein Problem. Denn der Promillerausch stößt bei Unfällen mit teuren Folgen an harte Kriterien: Bei Autounfällen kann die eigene Kfz-Versicherung je nach Höhe der Blutalkoholkonzentration ihre Leistung entweder komplett verweigern, oder sie anteilig reduzieren und den alkoholisierten Unfallverursacher mit bis zu 5000 Euro in Regress nehmen.
Auch das Fahrrad ist betrunken keine gute Wahl
Auch wer vorsichtshalber aufs Autofahren verzichtet und lediglich mit dem Fahrrad unterwegs ist, um mehr Alkohol trinken zu können, trifft schlussendlich keine gute Wahl, sagt Karl Aumiller, der Sprecher des Bezirksverbandes Augsburg im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) einer Pressemitteilung zufolge.
Denn wer unter Alkoholeinfluss am Fahrradlenker einen Unfall verursacht, bei dem ist zwar die Privathaftpflichtversicherung für den Fremdschaden zuständig. Aber ab 0,3 Promille und bei deutlichen Anzeichen von Fahrunsicherheit kann auch der Fahrradfahrer belangt werden. Kfz-Fahrverbote sowie hohe Geldbußen können auf strafrechtlichem Wege verhängt werden, erklärt der BVK.
Entzug des Führerscheins möglich
Weist ein Fahrer sogar mehr als 1,6 Promille Alkohol im Blut auf, dann drohen ihm der Entzug des Führerscheins sowie drei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg. Auch die privat abgeschlossene Unfallversicherung kann bei einem Unfall wegen Bewusstseinsstörungen durch Alkohol und andere Drogen die Zahlungen verweigern.
Dann ist der Versicherungskunde in der Beweispflicht. Er muss untermauern, „dass der Unfall auch ohne Drogeneinfluss eingetreten wäre, damit er seine vertraglich vereinbarten privaten Versicherungsleistungen erhält“, informiert der Sprecher des BVK-Bezirksverbandes Aumiller. (dz)
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