Dass Häftlinge in einem Gefängnis bisweilen einen harten und derben Umgang pflegen, ist hinlänglich bekannt. Nun beschäftigte das Amtsgericht in Augsburg ein besonders ekliger Fall aus der Justizvollzugsanstalt (JVA) Niederschönenfeld. Dort zwang ein Insasse einen Kontrahenten, einen mit Urin und Sperma gefüllten Becher zu trinken.
Niederschönenfeld