Mit Schmerzen und zum Teil mit blutenden Wunden endete für drei Personen im Februar 2020 eine Faschingsparty im angrenzenden Württemberg. Verursacher soll ein damals 19-Jähriger aus dem Bereich der Monheimer Alb gewesen sein. Das ergaben die anschließenden Ermittlungen, die zu einer Anklage und zu einem Prozess vor dem Amtsgericht Nördlingen führten.
Nördlingen