Freude über Führerschein währt bei 19-Jährigem nur kurz
Die Polizei hat in Rain einen 19-Jährigen angezeigt. Der Führerschein-Neuling hatte nur die Prüfbescheinigung dabei.
Nur kurze Zeit währte die Freude eines jungen Mannes aus dem Lechgebiet über die bestandene Führerscheinprüfung. Er war gleich nach dieser mit dem Auto unterwegs, hatte aber noch nicht den Führerschein aus dem Landratsamt abgeholt. Die Folge: eine Strafanzeige.
Der junge Mann hätte sich den Führerschein im Landratsamt abholen müssen
Der 19-Jähriger bestand die Prüfung der Klasse B am Mittwoch, teilt die Polizei mit. In der Nacht auf Donnerstag war der Fahranfänger dann mit einem Pkw im Stadtgebiet von Rain unterweg. Eine Streife der örtlichen Inspektion kontrollierte den Fahrer – und stellte fest, dass dieser noch nicht im Besitz des Führerscheins war, sondern nur eine Bestätigung bei sich hatte, die bescheinigte, dass er die Prüfung bestanden hatte. Dieses Dokument berechtigte den jungen Mann jedoch nicht zum Führen eines Autos auf öffentlichem Verkehrsgrund, erläutern die Gesetzeshüter: „Er hätte seinen Führerschein vor seiner ersten Fahrt im Landratsamt abholen müssen.“
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Die Diskussion ist geschlossen.
Total übertrieben! Sollten wichtige Probleme und Taten klären oder überwachen.
Da sage ich jetzt mal lieber nicht, was ich wirklich denke. Mit der Rainer Polizei hatte ich vor einigen Jahren selbst eine durchaus skurrile Erfahrung gemacht: An der Kreuzung im Stadtzentrum ist (bzw. war zumindest damals) eine Ampel mit grünem Rechtsabbiegerpfeil, die Ortskundigen werden die Stelle kennen. Die Ampel war grün, als ich da rechts abbog, Richtung Burgheim. Kurz danach sah ich hinter mir die Polizei, die mich dann mit Blaulicht aufhielt, der Streifenwagen war, als ich abbog, an der besagten Kreuzung gegenüber gestanden, den hatte ich durchaus gesehen.. Mir wurde dann, nachdem ich rechts rangefahren war, gesagt, dass ich an einem grünen Rechtsabbiege-Pfeil zum Halt kommen hätte müssen. Ich habe denen dann erklärt, dass mir das durchaus bekannt ist und gefragt, ob das nach ihrer Ansicht also auch gelte, wenn - wie soeben in meinem Fall - die Ampel sozusagen "voll" auf grün steht, ob ich also an einer grünen Ampel auch abstoppen müsste. Danach war die Angelegenheit dann schnell vorbei, ohne irgendwelche Foögen logischerweise. Der Bekannte, den ich dort besuchte, klärte mich dann auf, dass so ein absurdes Verhalten für die Rainer Polizei geradezu typisch sei, die Rainer Polizei habe einen äußerst schlechten Ruf bei den Einheimischen.
Wer im Besitz einer Fahrerlaubnis ist und den Führerschein nicht bei sich hat, bezahlt 10 Euro für diese Ordnungswidrigkeit.
Typisch Rainer Polizei, statt mal Menschlich zu sein, lieber für eine gute Schlagzeile und einen Tätichkeitsnachweis, einen 19 Jährigen in die Pfanne hauen. Und das wegen so einer Lappalie, in meinen Augen singt diese PI immer tiefer.
Müssen Polizeianwärter eine charakterliche Eignungsprüfung ablegen?
Nun Peter B. das müssen sie nicht, nun Giverse Inspektionen stand meines Wissens schon öfter auf dem Prüfstand für eine Fusion. Da muss man schon sehen das die Fallzahlen hoch sind, und bei der nächsten Prüfung ausreichend Begründung, für einen erhalt bietet. Ich kann dem Jungen Mann nur einen Wiederspruch und einen guten Anwalt nahelegen. Jeder Richter mit Hirn stellt so ein Verfahren als Bagatelle ein. Es ist schon der Hammer wie schnell man wegen so eines Formfehlers Kriminalisiert wird als Bürger. Was kommt als nächstes? Die Anzeige von Oma wegen Verkehrs Behinderung, weil sie die Straße kehrt. (Das setz ich mal mit obigen fall gleich ;-) )