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Verkehr
13.08.2020

Moped mit 15? Interesse in der Region ist da

Foto: Hendrik Schmidt, dpa

Ab Herbst sollen Jugendliche früher den Führerschein der Klasse AM machen können

Der Mopedführerschein (Klasse AM) kann in Bayern voraussichtlich ab Herbst nach einer Einzelfallprüfung durch die Fahrerlaubnisbehörden bereits mit 15 Jahren gemacht werden. Diese aktuelle Information hat Landtagsabgeordneter Wolfgang Fackler (CSU) vom bayerischen Innenministerium erhalten.

„Bei mir gingen immer wieder dementsprechende Anfragen von Interessenten aus unserem Landkreis, insbesondere aus dem Ries ein. Jetzt ist Bewegung in die Sache gekommen, denn das Ministerium arbeitet derzeit an einem detaillierten Konzept“, so Fackler. Dass es Nachfrage im Landkreis Donau-Ries gibt, das bestätigte dem Abgeordneten gegenüber auch Roland Schrott von der gleichnamigen Fahrschule in Donauwörth und Monheim.

Für den Mopedführerschein ab 15 Jahren sollen die Fahrerlaubnisbehörden am Landratsamt in jedem Einzelfall prüfen, ob ein individueller Bedarf vorhanden ist. Bedeutsam wird dabei sein, welche ÖPNV-Anbindung vorhanden ist und ob der Jugendliche über die entsprechende Reife verfügt. Die Erziehungsberechtigten müssen den 15-jährigen Jugendlichen hierzu als verkehrsreif einschätzen.

Das derzeitige Mindestalter für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse AM beträgt bundesweit 16 Jahre. Diese Klasse erlaubt das Führen von leichten Kleinkrafträdern mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 Kilometern pro Stunde und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 Kubikzentimeter beziehungsweise einem Elektromotor mit nicht mehr als vier Kilowatt.

Der Bund hatte mit der „3. Ausnahmeverordnung zur Fahrerlaubnis-Verordnung“ das Mindestalter in einem Modellversuch bis 30. April 2020 in einigen Ländern auf 15 Jahre abgesenkt. Die Ergebnisse wurden sehr unterschiedlich bewertet, weshalb von einer bundeseinheitlichen und generellen Nachfolgeregelung abgesehen wurde. „Stattdessen hat der Bund die Länder ermächtigt, abhängig von den örtlichen Verhältnissen selbst zu entscheiden, ob das Mindestalter herabgesetzt werden soll. Bayern hat sich jetzt dafür entschieden“, erklärt Fackler.

„Die örtlichen Verhältnisse innerhalb Bayerns unterscheiden sich sehr stark voneinander. Die vorgesehene Einzelfallprüfung soll sicherstellen, dass die Mobilität der Jugendlichen im ländlichen Raum gezielt gefördert und zugleich auch den Belangen der Verkehrssicherheit ausreichend Rechnung getragen wird“, heißt es dazu aus dem Innenministerium. (pm)

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