Der Rechtsstreit um einen Werbespruch auf einer Halle der Firma Schwäbische Landprodukte (SLP) im Tapfheimer Ortsteil Erlingshofen ist mit dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) München noch nicht entschieden. Darauf weist SLP-Geschäftsführer Michael Sailer hin. Es habe sich lediglich um eine Entscheidung in der "Eilsache" gehandelt, nicht im Hauptsacheverfahren. Indes scheint es offen, wie es in der Angelegenheit weitergeht.
Erlingshofen