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  3. Erlingshofen: Mann will Drogenkontrolle mit Urin aus Luftballon bestehen

Erlingshofen
27.01.2023

Mann will Drogenkontrolle mit Urin aus Luftballon bestehen

Auf raffinierte Weise wollte ein bekiffter Autofahrer in Erlingshofen die Polizei beim Drogen-Schnelltest austricksen.
Foto: Wolfgang Widemann (Symbolbild)

Die Polizei erwischt in Erlingshofen einen Autofahrer, der wohl unter Drogen steht. Ein Beamter durchschaut bei Kontrolle einen raffinierten Trick.

Mit einem raffinierten, der Polizei jedoch nicht ganz unbekannten Trick hat ein offenbar unter Drogeneinfluss stehender Autofahrer versucht, seiner Strafe zu entkommen. Die Beamten durchschauten bei der Kontrolle in Erlingshofen aber den Mann. Auf diesen kommt nun einiger Ärger zu.

Eine Streife der Inspektion Donauwörth hatte am Donnerstagnachmittag buchstäblich den richtigen Riecher. Die Polizisten stoppten einen 34-Jährigen, der mit seinem Pkw auf der Bissinger Straße in Erlingshofen unterwegs war. Im Wagen entdeckten die Gesetzeshüter eine Kapsel, genauer gesagt die Plastikhülle eines Schokoladen-Überraschungseis. In dieser befanden sich sieben Gramm Haschisch.

Den Luftballon mit "sauberem" Urin hat der Verdächtige in seiner Unterhose versteckt

Damit nicht genug: Der Fahrer zeigte drogentypische Auffälligkeiten. Mit einem freiwilligen Rauschgift-Schnelltest, der mit Urin funktioniert, war er bereitwillig einverstanden. Dies verwunderte die Streife doch ein wenig. Einer der Beamten begleitete den Treuchtlinger auf die Toilette. Dort stellte sich heraus, dass der Verdächtige nicht unvorbereitet war. Er täuschte vor, zu pinkeln - und versuchte, "sauberen" Urin aus einem gefüllten Luftballon abzulassen, den er in seiner langen Unterhose versteckt hatte. Dies bemerkte freilich der Polizist.

Die Folgen für den 34-Jährigen: Er musste eine Blutprobe abgeben und es erfolgten Strafanzeigen wegen des Verdachts von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie wegen Fahrens unter Rauschgifteinwirkung. Am Donnerstag durfte der Mann nicht mehr weiterfahren. Über Strafen und Sanktionen entscheiden jetzt die Justiz und die Führerscheinstelle des zuständigen Landratsamts. (wwi/AZ)

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