Cannabis-Legalisierung: "Den Entscheidern fehlt jeglicher Praxisbezug"
Plus Seit Ostermontag ist der Konsum und Besitz von Marihuana teilweise erlaubt. Für die Behörden im Kreis Donau-Ries bedeutet diese Entscheidung im ersten Schritt jede Menge Bürokratie.
Seit Ostermontag ist es in Deutschland in begrenztem Rahmen erlaubt, Cannabis zu besitzen, anzubauen und zu konsumieren. Lange war die Teillegalisierung stark umstritten, mehrere Bundesländer hatten beträchtliche Bedenken angemeldet - allen voran Bayern mit Ministerpräsident Markus Söder, der bis zuletzt gegen den Gesetzesentwurf gewettert hatte. Doch er ist nicht allein mit seiner Meinung: Auch Landrat Stefan Rößle kritisiert das Gesetz scharf, während die Behörden von einem enormen Mehraufwand berichten.
Die neuen Richtlinien sehen vor, dass man im öffentlichen Raum bis zu 25 Gramm, in der privaten Wohnung bis zu 50 Gramm Cannabis besitzen darf. Zudem dürfen insgesamt drei Pflanzen pro volljähriger Person im Haushalt angebaut werden. Als Grund für die Teillegalisierung führt Gesundheitsminister Karl Lauterbach einerseits die Eindämmung der organisierten Drogenkriminalität ins Feld, andererseits die Entlastung der Behörden.
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