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Prozess am Amtsgericht Nördlingen: Mann wegen Diebstahl verurteilt

Nördlingen

Mann betrügt großzügigen Arbeitgeber – und landet vor Gericht

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    Aus einer Tankstellenkasse im Landkreis Donau-Ries verschwinden 1000 Euro. War es Diebstahl?
    Aus einer Tankstellenkasse im Landkreis Donau-Ries verschwinden 1000 Euro. War es Diebstahl? Foto: Frank Rumpenhorst, dpa (Symbolbild)

    In einer Tankstelle im Landkreis fehlten auf einmal 1000 Euro aus der Kasse. Schnell stand ein Mitarbeiter unter Verdacht, und die Polizei ermittelte gegen ihn wegen Diebstahl. Der 37-jährige Angeklagte lieferte vor dem Nördlinger Amtsgericht eine andere Version der Geschehnisse: Der Chef der Tankstelle sei in der Vergangenheit stets großzügig gewesen und habe dem 37-Jährigen bereits mehrfach aus einer finanziellen Schieflage geholfen. Die 1000 Euro Bargeld seien ein weiteres Darlehen von seinem Arbeitgeber gewesen, so der Angeklagte.

    Der Inhaber der Tankstelle, der bei dem Prozess als Zeuge auftrat, widersprach diesen Ausführungen. Allerdings hätte er seinem Mitarbeiter in der Vergangenheit bereits mit zwei Arbeitnehmerdarlehen von mehr als 5000 Euro unter die Arme gegriffen. „Er hat mir leidgetan, vor allem wegen seiner Tochter. Ich habe ja auch Kinder“, so der Tankstelleninhaber. Gespräche über einen dritten Kredit und eine mündliche Zusage, wie der Angeklagte behauptet, habe es aber nicht gegeben. Ein Darlehen würde er immer schriftlich abwickeln und nicht bar auszahlen, sondern überweisen.

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    Eine Angestellte der Firma, die das Fehlen des Geldes bemerkt hatte, berichtete von der ausgeprägten sozialen Ader ihres Chefs. Besonders gegenüber dem Angeklagten sei er großzügig gewesen. Er habe diesem mit mehreren Krediten bei persönlichen, wirtschaftlichen Engpässen geholfen, obwohl der Mann erst ein knappes halbes Jahr bei der Firma tätig gewesen sei.

    Nachdem knapp 1000 Euro bei der Abrechnung aus der Kasse des Angeklagten gefehlt hatten, gab dieser zunächst an, nichts über den Verbleib des Geldes zu wissen. Er habe sich das Minus nicht erklären können, berichtete die Zeugin. „Wir sind dann so verblieben, dass er nochmal eine Nacht darüber schlafen soll, falls ihm doch noch etwas einfällt“, sagte sie. Bei dem zweiten Telefonat blieb der Mann zunächst bei seiner Version vom Vortag und lehnte auch ein persönliches Gespräch in einer Filiale im Landkreis Pfaffenhofen ab. Erst als die Frau dem Angestellten erklärte, dass die Firma eine Strafanzeige stellen müsse, wenn sich die Angelegenheit nicht intern klären lasse, gab der Mann zu, das Geld genommen zu haben.

    Bei dem Vorfall habe es sich allerdings nicht, um einen Diebstahl gehandelt, sondern sei nach einer mündlichen Absprache erfolgt, so der Angeklagte. Sein Chef habe ihm gesagt „du kannst dir das Geld aus der Kasse nehmen“, sagte der 37-Jährige auf der Anklagebank. Dies bestritt der Inhaber: Eine solche Absprache habe nicht stattgefunden, daher sei der 37-Jährige fristlos gekündigt worden.

    Vor dem Amtsgericht in Nördlingen musste sich ein Mann nun wegen Diebstahl verantworten.
    Vor dem Amtsgericht in Nördlingen musste sich ein Mann nun wegen Diebstahl verantworten. Foto: Wolfgang Widemann (Symbolfoto)

    Staatsanwalt in Nördlingen von außerordentlicher Dreistigkeit empört

    Der Staatsanwalt Maximilian Klein wandte sich während des Prozesses mehrfach an den Angeklagten: Der Mann solle sich gut überlegen, ob es wirklich eine finale Absprache gegeben hätte. „Die Wahrheit könnte dazwischen liegen“, so Klein. Doch der Angeklagte blieb auch nach diversen Zeugenaussagen bei seinen Angaben. Angesichts dessen fiel das Schlusswort des Staatsanwalt entsprechend scharf aus: „Es ist völliger Quatsch, was Sie uns erzählen“, so Klein. Der Staatsanwalt wirft dem Angeklagten Dreistigkeit vor: Die Firma sei dem Mann gegenüber äußerst großzügig gewesen. „Und Sie lügen und bestehlen sie“, empörte sich Klein. Er forderte daher eine Freiheitsstrafe von 9 Monaten ohne Bewährung.

    Richterin Angela Gastl sprach den Angeklagten schließlich schuldig im Sinne der Anklage. Die Geschichte des Angeklagten sei eine Schutzbehauptung, um den Diebstahl zu vertuschen. Der Angeklagte, der bereits 13 Einträge im Bundeszentralregister, fünf davon wegen Diebstahl hat, muss nun für sechs Monate in Strafhaft.

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