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Aichach-Friedberg
31.08.2020

Kaum ein Tag ohne Unfallflucht: Was sollen Geschädigte tun?

Und plötzlich ist der Spiegel kaputt: Kaum ein Tag vergeht, ohne dass die Polizei Friedberg zu einem Fall von Fahrerflucht gerufen wird.
Foto: Matthias Becker (Symbolfoto)

Plus Fast täglich wird die Polizei Friedberg wegen einer Unfallflucht gerufen. Die Ermittlungen sind oft schwierig. Wie die Beamten mit derartigen Fällen umgehen.

Man habe den Rempler nicht bemerkt, es sei doch kein Schaden erkennbar gewesen. So oder so ähnlich lauten oft Erklärungen, wenn es um Unfallfluchten geht. 308 Fälle waren es im Einzugsgebiet der Polizei Friedberg in den vergangenen zwölf Monaten, so Dienststellenleiter Alexander Wagenpfeil.

Kaum ein Tag vergeht also ohne „das unerlaubte Entfernen von der Unfallstelle“, wie es im Polizeijargon heißt. Manche Täter wollen ihm zufolge eine Fahrt unter Drogen- oder Alkoholeinfluss vertuschen oder einen Anstieg ihrer Versicherungskosten vermeiden.

308 Fälle von Unfallflucht im Einzugsbereich der Polizei Friedberg im Jahr

Die finanziellen Folgen für die Geschädigten wiegen schwer. Fast 70.000 Euro Schaden entstanden bei den 308 Fällen. Diese Zahl ist im Vergleich zum Zeitraum zwischen August 2018 und August 2019 um etwa 20 Prozent gestiegen. 185 Fälle im vergangenen Jahr, also etwas mehr als 60 Prozent, konnte die Polizei nicht aufklären.

Aktueller Fall:Am Samstag gegen 8 Uhr wurde auf dem Rewe-Parkplatz an der Augsburger Straße in Friedberg ein geparkter Toyota angefahren. Dabei entstand Schaden in Höhe von 4.500 Euro am Heck des Fahrzeugs. Der Verursacher machte sich aus dem Staub. Die Polizei sucht Zeugen – aber wie sind die Aussichten, den Täter zu fassen?

Nur wenige Überwachungskameras können bei Unfallflucht helfen

Ein ähnliches Verhältnis wie in Friedberg weist die Statistik des Polizeipräsidiums Schwaben Nord auf. Dort wurden im vergangenen Jahr 2.577 Fälle registriert, etwa 40 Prozent davon wurden aufgeklärt. Hilft moderne Technik den Beamten?

Auch wer nur eine kleine Schramme an einem anderen Auto verursacht, darf nicht ohne weiteres wegfahren, sonst begeht er Unfallflucht.
Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Alexander Wagenpfeil sagt, dass es im Dienstbereich der Inspektion nur wenige Überwachungskameras – zum Beispiel an Tankstellen – gebe, die bei der Aufklärung helfen könnten. Auch dass quasi jeder ein fotofähiges Smartphone bei sich trägt, falle kaum ins Gewicht. Meist melden Passanten oder andere Verkehrsteilnehmer eine Unfallflucht. Sie schreiben sich die Autokennzeichen in der Regel auf.

Und was wenn niemand die Unfallflucht mitbekommt? „Dann muss die Anzeige zeitnah raus“, sagt Wagenpfeil. Wichtig sei es dabei auch, den Unfallort benennen zu können. Auch sollte der beschädigte Wagen nicht gewaschen werden, denn dies könne wichtige Spuren verwischen, zum Beispiel, wenn der Lack des anderen Autos noch anhaftet. Diesen könne die Polizei anschließend sichern.

Unfallfluchten im Raum Friedberg: Teilweise sind Radfahrer beteiligt

Noch bessere Beweise seien Teile des Autos des Unfallflüchtigen. „Diese kann der Geschädigte entweder selbst sichern oder er verständigt die Polizei“, erklärt Wagenpfeil. Für weitere Spuren seien Spezialisten zuständig. Diese setzen Mikroskope ein, können Teildaten abgleichen und verdächtige Fahrzeuge überprüfen.

Doch nicht immer ist es der klassische Parkrempler, bei dem Unfallfluchten passieren. Manchmal ist nicht einmal ein Auto beteiligt. So verzeichnete die Polizeiinspektion Friedberg in den vergangenen zwölf Monaten sechs Unfallfluchten, an denen ein Fahrrad oder Pedelec beteiligt war. Im Zeitraum zwischen August 2018 und August 2019 waren es 371 Unfallfluchten, davon 14 mit einem Zweirad.

Fälle von Toten bei Unfallflucht

Schwere Verletzungen gab es dabei laut Statistik nicht: Einen Toten verzeichnete das Polizeipräsidium Schwaben Nord zwar in den vergangenen zehn Jahren bei einer Unfallflucht im Landkreis Aichach-Friedberg, ebenso einen in Augsburg. Seit August vergangenen Jahres verletzten sich jedoch „nur“ zwölf Personen leicht.

Manchmal verursacht auch ein Kind einen Schaden an einem Auto. In solchen Fällen empfiehlt Wagenpfeil, seine Daten zu hinterlassen. Kann sich das Kind nicht an das Auto erinnern, sollten Eltern den Vorfall trotzdem melden. Denn oft könne dieser dann mit einer Anzeige zusammengeführt werden.

Unfallflucht: Das kann die Strafe mildern

Die Selbstanzeige eines Täters kann sich auch positiv auf die zu erwartende Strafe auswirken. So kann sich eine Strafe vermindern oder das Gericht kann ganz von ihr absehen, wenn der Unfallbeteiligte sich innerhalb von 24 Stunden nach einem Unfall meldet. Das gilt jedoch nur für Zusammenstöße, die außerhalb des fließenden Verkehrs passierten und ausschließlich einen nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat.

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