
Müssen Badeinseln jetzt aus dem Wasser?

Plus Ein Urteil des Bundesgerichtshofs zu Badeunfällen verunsichert Gemeinden. Einige haben Flöße oder Badeinseln abgebaut. Wie ist die Situation in Aichach-Friedberg?
An heißen Sommertagen ist an den Sander Seen nahe Todtenweis einiges los. Im U-Weiher, der im Besitz des Marktes Aindling ist, und im Eisweiher, der dem Erholungsgebieteverein Augsburg (Eva) gehört, treiben Badeinseln, auf denen sich Schwimmer ausruhen können. Auch Kinder und Jugendliche halten sich dort gerne auf. Manche Gemeinde bauen nun Badeinseln ab. Auslöser ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH). Die Richter beschlossen die Beweislastumkehr bei Badeunfällen: Nicht mehr das Unfallopfer muss beweisen, dass die Gemeinde, die den See betreibt, schuld ist. Stattdessen muss die Gemeinde beweisen, dass sie keine grob fahrlässigen Fehler begangen hat.
Grund für das Urteil war ein Unfall in einem See in Rheinland-Pfalz. Hier verhedderte sich 2010 eine Zwölfjährige im Seil einer Boje und schaffte es nicht mehr an die Wasseroberfläche. Erst Minuten später wurde die Badeaufsicht aufmerksam. Das Mädchen überlebte, erlitt aber Hirnschäden und ist schwerbehindert.
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