
Illegales Straßenrennen in Kissing: Raser müssen zahlen

Plus Im August liefern sich zwei junge Männer ein illegales Autorennen in Kissing. Seitdem sind ihre Führerscheine weg. Diskussionen gab es um den Tatbestand.
Es ist Ende August 2020, kurz vor 1 Uhr nachts, die Auenstraße in Kissing ist menschenleer. Nur zwei BMW stehen nebeneinander auf der Fahrbahn, die Fahrer sind bereit. Gleichzeitig fahren die beiden los, mit einer derartigen Beschleunigung, dass die Reifen Spuren auf der Straße hinterlassen. Mit bis zu 150 Kilometern pro Stunde sind die Insassen unterwegs, weit kommen sie jedoch nicht. Denn Streifenbeamte der Friedberger Polizei haben die Raser bemerkt, etwa einen Kilometer die Straße herunter stellen sie die jungen Männer in den Autos. Diesen Fall, den das Gericht rekonstruiert hatte, hat Jugendrichterin Eva-Maria Grosse nun in Aichach verhandelt.
Angeklagt sind also zwei junge Männer, zum Tatzeitpunkt 19 und 22 Jahre alt. Ersterer kommt aus dem Landkreis Dachau, sein Mitstreiter wohnt im Süden des Landkreises Aichach-Friedberg. Gleich zu Beginn der Verhandlung machen Verteidiger und Beschuldigte klar, dass es für sie kein illegales Autorennen gewesen sei, was ein weit höheres Strafmaß nach sich ziehen würde als eine einfache Geschwindigkeitsüberschreitung.
Illegales Autorennen in Kissing: Gericht glaubt der Verteidigung nicht
Die Angeklagten hätten in ihrem jugendlichen Leichtsinn ausprobieren wollen, wie schnell das Auto des jeweils anderen sei, alles eine unbedachte Spielerei. Das Ziel sei es nicht gewesen, ein Rennen zu fahren, sondern "nur" die Funktionen und Fähigkeiten der Wagen zu testen. Eine Darstellung, die weder die Staatsanwaltschaft noch Richterin Grosse den Beschuldigten abnahmen. "Immerhin standen Sie nebeneinander, starteten gleichzeitig und fuhren mit Höchstgeschwindigkeit die Straße hinunter", sagte Grosse an die jungen Männer gerichtet.
Diese blieben dennoch bei ihrer Aussage, ihre Verteidiger führten den jugendlichen Leichtsinn ins Feld und die Unkenntnis eines Laien, was denn nun ein Rennen juristisch gesehen tatsächlich ausmache. Laut Paragraph 315 des Strafgesetzbuches sind die Kriterien "eine nicht angepasste Geschwindigkeit, eine grob verkehrswidrige und eine rücksichtslose Fortbewegung, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen".
Illegales Autorennen in Kissing: 19-Jähriger nach Jugendstrafrecht verurteilt
Laut Grosse treffen diese Kriterien zu, weshalb sie beide Angeklagten für schuldig befand. Was die Sperrfrist für den Führerschein angeht, ließ sie jedoch mit sich reden. Denn zum einen, so hatte die Verteidigung argumentiert, benötigten beide Männer wegen ihrer Schichten stets ein Auto für den Arbeitsweg, zum anderen sei der Führerschein bereits seit Ende August vergangenen Jahres weg - und die Lektion damit gelernt. Ein weiteres Argument: Einer der Beschuldigten braucht ein Auto zur Ausübung seines Jobs, eine Kündigung sei nicht auszuschließen.
Die Verteidiger hielten in ihrem Plädoyer deshalb nur drei weitere Monate ohne Schein für angemessen, weniger als die Hälfte der von der Staatsanwaltschaft geforderten sieben. Laut Staatsanwaltschaft sei dies jedoch bereits die unterste Grenze. Diese setzte Richterin Grosse zwar um zwei Monate nach unten, unterstrich jedoch erneut, dass das die Kriterien für ein illegales Rennen klar erkennbar waren. Beide Angeklagte müssen nun fünf weitere Monate auf ihren Führerschein verzichten.
Auch deshalb setzte es für beide Raser zudem eine Geldstrafe, der jüngere wurde zu einer Strafzahlung von 2000 Euro an den Verein "Brücke" verurteilt, sein Kollege muss 4200 Euro berappen. Auch wenn sich Richterin Grosse nach eigener Aussage beim Strafmaß um eine Gleichbehandlung bemühte, verurteilte sie Ersteren nach Jugendstrafrecht. Ihre Begründung: Er sei zum einen zum Tatzeitpunkt 19 Jahre alt gewesen, zum anderen wohne er daheim, was sich in naher Zukunft nicht ändern werde.
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