Seit 1993 leitet Gerlinde Bitzl das Tierheim Lechleite in Derching. Nun steht sie wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz vor Gericht. Walter Hell, Direktor des Amtsgerichts Aichach, erläutert den Hintergrund. Demzufolge wurde gegen Bitzl ein Strafbefehl in Höhe von 2800 Euro erlassen, weil zwei Hunde, die sich in Obhut des Heims befanden, nicht behandelt worden seien. Bei dem einen Tier seien Zahnbett und Zahnfleisch entzündet gewesen, das andere habe sich nach einer Operation am Gehörgang gekratzt und geblutet. In beiden Fällen hätten Tierärzte eine Behandlung für nötig gehalten.
Kreis Aichach-Friedberg