
Boote bleiben auf dem Merchinger Schwanensee verboten

Plus Der Merchinger Gemeinderat spricht sich gegen einen Antrag der Fischergilde aus. Wie das begründet wird und wie es um die Ortsdurchfahrt steht.
Auf dem Merchinger Schwanensee dürfen Fischer weiterhin nicht mit Booten ihrem Hobby nachgehen. Der Gemeinderat lehnte in seiner jüngsten Sitzung einen entsprechenden Antrag der Fischergilde ab.
Boote dürfen nur dann fahren, wenn es um Tageseinsätze oder dringende Fahrten geht, die der Instandhaltung des Gewässers dienen. Zu beachten sind dabei die Laich- und Brutzeiten, sowie einschlägige Vorschriften des Naturschutzes: Am Schwanensee leben geschützte Tiere, unter anderem Biber und Eisvogel. Auch die Untere Naturschutzbehörde, die in diesem Zusammenhang befragt wurde, wies ausdrücklich darauf hin, dass die Tier- und Vogelwelt vor Störungen durch Freizeitnutzung zu bewahren sei. Allgemein ist am Schwanensee auch nur eine extensive fischereirechtliche Nutzung ohne Besatz und Zufütterung zulässig. Eine offizielle Genehmigung hätte bedeutet, die Bootsnutzung auf dem See für die Allgemeinheit zu öffnen. Dies lehnte der Rat aber einstimmig ab.
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