Droht dem Meringer Unternehmen Ludwig Leuchten die Insolvenz?
Plus Das Meringer Unternehmen Ludwig Leuchten befindet sich wieder in Schieflage. Wie unsere Redaktion exklusiv erfuhr, ist das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet.
Das ist nicht das erste Mal, dass Ludwig Leuchten um seine Existenz bangen muss. Vonseiten der Geschäftsführung verweist man gegenüber unserer Redaktion an Matthias Nierhaus, der als Experte das Unternehmen beim Sanierungsprozess begleitet.
Er ist als Generalbevollmächtigter von Ludwig Leuchten eingesetzt. Der Fachanwalt betreut für die Münchner Kanzlei Wellensiek die insolvenzrechtlichen Angelegenheiten des Unternehmens. Nierhaus erklärt: "Derzeit läuft ein sogenanntes vorläufiges Eigenverwaltungverfahren, das am Amtsgericht Augsburg beantragt wurde."
Nierhaus informiert, dass als vorläufiger Sachwalter zudem der Fachanwalt für Insolvenzrecht Dr. Paul Abel von der Augsburger Kanzlei Anchor für Insolvenz und Sanierung vom Gericht bestellt wurde. Die sogenannte Eigenverwaltung ist im Rahmen der Insolvenzordnung ein "Instrument zur Sanierung und Restrukturierung von Unternehmen". "Es kommt zum Einsatz, wenn eine Insolvenz nicht mehr vermeidbar ist, das betroffene Unternehmen aber über einen fortführungswürdigen Geschäftsbetrieb und eine Perspektive verfügt", erklärt Nierhaus.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen
Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung
Die Diskussion ist geschlossen.