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Landratsamt: Rechtliche Einschätzung

Landratsamt

Rechtliche Einschätzung

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    Muss sich die Fahrtkostenpauschale für einen Bürgermeister am bayerischen Reisekostengesetz – und damit an den 35 Cent pro Kilometer – orientieren? Oder ist auch eine Anlehnung an die Kosten eines Dienstwagens, wie es der Bürgermeister sieht, denkbar?

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