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Dasing: Weinkellerei Kunzmann gewinnt Glühwein-Prozess

Dasing

Weinkellerei Kunzmann gewinnt Glühwein-Prozess

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    Die Weinkellerei Kunzmann klagte gegen das Brauhaus Hartmannsdorf. Diese werben mit einem gebrauten Glühwein. Das Landgericht München I entschied, ob das zulässig ist.
    Die Weinkellerei Kunzmann klagte gegen das Brauhaus Hartmannsdorf. Diese werben mit einem gebrauten Glühwein. Das Landgericht München I entschied, ob das zulässig ist. Foto: Jonas Walzberg, dpa (Symbolbild)

    Weihnachten, das ist die Zeit von Lebkuchen, Geschenken und Christkindlmärkten. Was unweigerlich damit verbunden ist, ist der Glühwein. Ob rot oder weiß, darauf freuen sich die Menschen. Aber: Wo Glühwein draufsteht, muss auch Glühwein drin sein. Dieser simple Vorsatz brachte Jürgen Kunzmann dazu, gegen das Brauhaus Hartmannsdorf zu klagen. Letzteres verkauft sogenannten Glühbo, den angeblich "einzigen gebrauten Glühwein der Welt". Die besondere Zutat: Bockbierwürze. Doch genau die darf laut Kunzmann in echtem Glühwein nicht drin sein. "Weihnachten ist für viele eine hochemotionale Zeit. Dazu gehört auch die Freude auf guten Glühwein, auf den sich die Leute verlassen können", so Kunzmann. Seine Forderung: Das Brauhaus darf sein Getränk nicht als Glühwein bezeichnen oder darunter verkaufen. Das Landgericht München I fällte eine eindeutige Entscheidung. 

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