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  3. Mering: Mering übt Kritik an der Baubehörde am Landratsamt

Mering
20.06.2023

Mering übt Kritik an der Baubehörde am Landratsamt

Wie groß darf eine Dachgaube sein? Darüber diskutierte der Meringer Bauausschuss..
Foto: Kai Remmers/dpa-tmn (Symbolbild)

Plus Die Marktgemeinde Mering hat eine baurechtliche Frage an die Behörde. Doch auf eine Antwort wartet sie noch heute.

Schon einmal hatte der Bauausschuss über eine geplante Dachgaube eines Wohnhauses in der Johann-Lipp-Straße in Mering diskutiert und sie aufgrund der Größe abgelehnt. Die Mitglieder bemängelten, dass die Gaube, mit einer Breite von 6,50 Metern, zu massiv sei und die Vorgaben des Bebauungsplanes überschreite. Man wollte keinen Präzedenzfall schaffen. Die Antragstellenden legten neue Pläne vor, die beim Bauausschuss gut ankamen. Doch ärgerten sich die Marktgemeinderätinnen und -räte über das Verhalten des Landratsamtes Aichach-Friedberg. 

Marktgemeinde Mering stellt Nachforschungen an

"Die zwei kleinen Glauben, statt der einen großen, passen nun gut ins Bild", sagte Bürgermeister Florian Mayer. Doch mit diesen Gauben sind die Hauseigentümer kein Einzelfall. Sie legten Vergleichsfälle vor. Auch hier wurde die im Bebauungsplan festgesetzte Ein-Drittel-Gaubenregelung überschritten. Das bedeutet, dass die Breite der Gaube mehr als ein Drittel der Länge des Dachs einnimmt. Die Bauverwaltung der Marktgemeinde stellte Nachforschungen zu den Vergleichsobjekten an. Laut den Unterlagen der Verwaltung wurden diese Überschreitungen entweder im Freistellungsverfahren beantragt und vom Landratsamt als Baubehörde nicht beanstandet oder auch Bauantrag ebenfalls vom Landratsamt genehmigt. Beim Freistellungsverfahren wird die Kommune lediglich vonseiten der Baubehörde darüber informiert, dass ein Bauprojekt genehmigt wurde. 

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