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Unkrautbekämpfung: Essig, Salz oder Chemie?

Unkrautbekämpfung ist gar nicht so leicht
Der Einsatz von Unkrautvernichtungsmittel ist nicht überall erlaubt. Wir haben Tipps zu Hausmitteln, Chemie und zur richtigen Anwendung für Sie.
Foto: sonne fleckl, Fotolia

Zur Unkrautbekämpfung im eigenen Garten kann man auf Hausmittel oder Chemie zurückgreifen. Welche Unkrautvernichter sind erlaubt? Tipps und Infos haben wir hier für Sie.

Das Gärtnerdasein könnte ja so schön sein – wären da nicht diese unliebsamen Gäste, die sich in der grünen Oase breitmachen. Jeder Pflanzenliebhaber kennt das leidige Thema: Unkrautbefall. Dass es sich dabei im botanischen Sinne eigentlich um Wildkräuter handelt, ist den meisten Gartenbesitzern einerlei. Das Kraut muss weg, zur Not mit der chemischen Keule.

Tatsächlich scheint die Verwendung sogenannter Herbizide oftmals der letzte Ausweg zu sein. Denn so schnell wie die ungebetenen Pflanzen sich häuslich niederlassen, wird man sie leider meist selten los. Doch wer auf chemische Unkrautbekämpfung setzt, muss in der Regel tief in die Tasche greifen und sollte sich bezüglich Auswahl und Anwendung vorab im Fachhandel ausgiebig beraten lassen. Andernfalls nimmt die Umwelt Schaden.

Pflanzenschutzmittel zur Unkrautbekämpfung: Was ist erlaubt?

Bereits seit dem 14. Februar 2012 gilt nun schon das neue Pflanzenschutzgesetz, aber viele Kleingärtner haben es noch gar nicht zur Kenntnis genommen. Es betrifft jedoch alle, die Pflanzenschutzmittel in ihrem Garten, im Wintergarten oder auch nur auf dem Fensterbrett anwenden wollen. Die wichtigste Regelung: Im Haus- und Kleingarten dürfen nur solche Herbizide angewandt werden, die für die Anwendung durch „nicht berufliche Anwender“ zugelassen sind. Es wird also verbindlich vorgeschrieben, wer das Produkt wo und auf welche Art und Weise einsetzen darf.

Foto: ©trahko - stock.adobe.com

Unkrautvernichtungsmittel: Essig, Salz oder doch Chemie?

„Zudem gelten für Hausgartenbesitzer selbstverständlich dieselben gesetzlichen Grundlagen wie für Kommunen und Gewerbetreibende zur Pflege ihrer Grundstücke“, betont Hubertus Wörner vom Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Das bedeutet: Die Anwendung von Unkrautvernichtungsmitteln auf Gehwegen, Einfahrten und sonstigen befestigten Flächen ist auch im Privatbereich verboten. Grund für diese Verordnung ist die Abschwemmungsgefahr in Gullys oder Vorfluter und die damit verbundene Gewässerbelastung. „Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden“, warnt Wörner.Wer auf Pflanzenschutzmittel verzichtet, kann die umfangreichen Vorschriften getrost wieder vergessen – sollte sich aber auf körperliche Anstrengung gefasst machen. Denn ohne Jäten geht es in der mechanischen Unkrautbekämpfung nicht. Und ohne Vater Staat anscheinend auch nicht: So ist der Einsatz von Salz und Essig als Unkrautvernichtungsmittel, ein Hausmittel, auf das viele Menschen schwören, gesetzlich verboten. Legal, aber in der Regel höchst wirkungsvoll ist hingegen kochendes Wasser. Durch das Abbrühen der Unkräuter werden die empfindlichen Organismen der Pflanzen zerstört. Sie lassen sich nach dem Trocknen ganz einfach auszupfen. Und wer die Blütenköpfe von Löwenzahn & Co. rechtzeitig kappt, schiebt der Plage ohnehin schnell einen Riegel vor. Samen können sich so gar nicht erst entwickeln.

Nützliches Unkraut: Was kann man verwenden?

Manches Unkraut ist einfach zu schade zum Jäten: Vogelmiere und Löwenzahn etwa. Eine Plage im Blumenbeet sind sie eigentlich ein echtes Highlight – in der Küche nämlich. „Vogelmiere ist ein wunderbares Kraut, das nach Erbsen schmeckt“, sagt der Koch und passionierte Gärtner Michael Hoffmann. Sie passt hervorragend in Salate und reiht sich ein in den Reigen von Löwenzahn, Sauerampfer oder Giersch. „Viele Wildkräuter verleihen der Sommerküche Frische und eine angenehm bittere Note.“ Warm findet das Franzosenkraut Verwendung, dessen Blätter geschmacklich an Minze erinnern und sich wie Spinat zubereiten lassen.

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