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Abgelaufen?: Mindesthaltbarkeitsdatum ist kein Verfallsdatum oder Ablaufdatum

Abgelaufen?

Mindesthaltbarkeitsdatum ist kein Verfallsdatum oder Ablaufdatum

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    Wie aussagekräftig ist das Mindesthaltbarkeitsdatum?
    Wie aussagekräftig ist das Mindesthaltbarkeitsdatum? Foto: Marcus Merk, Symbol

    Der Joghurt riecht gut und sieht genauso aus wie immer - trotzdem wandert der Becher in den Müll. So etwas passiert jeden Tag, in Millionen Haushalten. Der Grund: Auf dem Becher ist ein Mindesthaltbarkeitsdatum aufgedruckt, und das ist überschritten. Den

    "Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist ganz klar kein Verfallsdatum oder Ablaufdatum", betont der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL). Nur weiß das kaum einer, oder die Menschen sind verunsichert. Tonnenweise Lebensmittel landen deshalb täglich im Abfall. 

    Was sagt das Mindesthaltbarkeitsdatum aus?

    Tatsächlich gibt das Mindesthaltbarkeitsdatum nur an, bis wann das ungeöffnete Lebensmittel seine spezifischen Eigenschaften mindestens behält, wenn es angemessen aufbewahrt wird. Das heißt: Wie lange Farbe, Geruch, Geschmack und Nährwerte genau so bleiben, wie an dem Tag, an dem es abgepackt wurde. Es geht aber auch um die Sicherheit, dass sich keine Mikroorganismen wie Keime in der Packung breitgemacht haben. 

    "Das Mindesthaltbarkeitsdatum wird von den Unternehmen in eigener Verantwortung vergeben", erklärt eine Sprecherin des Bundesagrarministeriums in Berlin. Die Hersteller können die Mindesthaltbarkeit aber nur dann sicher garantieren, wenn sie einen Puffer einrechnen, erklärt der BLL. "Darum sind viele Lebensmittel auch nach Ablauf des angegebenen Datums noch genießbar."

    Verbrauchsdatum ist etwas anderes als das Mindesthaltbarkeitsdatum

    Auf einigen Nahrungsprodukten gibt es anstelle des Mindesthaltbarkeitsdatums allerdings ein Verbrauchsdatum. Beides sollte man nicht verwechseln. Ein

    Mindesthaltbarkeit: Welche Lebensmittel halten wie lange?

    Aber welche Lebensmittel halten sich wie lange? Der Verbraucherzentrale Hamburg zufolge ist Milch in einer ungeöffneten Verpackung rund drei Tage nach dem Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums noch genießbar. Eier können noch zwei Wochen nach Ablauf verwendet werden, sollten dann aber zum Kochen und Backen verwendet und nicht roh verarbeitet werden - etwa in Nachspeisen wie Tiramisu. Mehl, Reis und Nudeln können den Verbraucherschützern zufolge noch mehrere Monate nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums verwendet werden, wenn sie trocken gelagert werden.

    Dass Milchprodukte verdorben sind, erkennen Verbraucher am Geruch. Außerdem zeigt Schimmel, dass zum Beispiel Brot nicht mehr genießbar ist. Wer auf einem Brot Schimmelpilze entdeckt, sollte in jedem Fall das gesamte Brot entsorgen, die Verbraucherzentrale. Isst man das verschimmelte Brot, können Magen-Darm-Beschwerden wie Übelkeit und Erbrechen die Folge sein.

    Auf manche Käsesorten gehört Schimmel - er wird zur Reifung gebraucht. Allerdings kann auch solcher Käse von Fremdschimmel befallen werden. Hat ein Edelschimmelkäse eine ungewöhnlich zweite Schimmelschicht mit rötlichen, grünlichen oder grauen Flecken, sollte man den gesamten Käse entsorgen - andernfalls drohen auch hier Magen-Darm-Beschwerden. Gleiches gilt bei Äpfeln mit einer faulen Stelle, erläutert Graf. (dpa)

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