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Anlage
19.12.2017

Millionen Arbeitnehmer schenken Staat und Arbeitgeber Geld

Viele Arbeitnehmer lassen sich die vermögenswirksamen Leistungen entgehen. Dabei ist es gar nicht so schwer, in den Genuss der Zulage zu kommen.
Foto: Fotolia (Symbolbild)

Weniger als die Hälfte der Anspruchsberechtigten macht von vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers Gebrauch. Dabei kann sich das auch schon bei kleineren Beträgen rechnen.

Millionen von Arbeitnehmern schenken dem Staat und ihrem Arbeitgeber Monat für Monat Geld: Sie verzichten auf die Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen (VL), die ihnen als Gehaltsbestandteil zustehen – und damit zugleich auf die lukrativen Prämien, die der Staat oft noch dazuzahlt.

Etwa 20 Millionen Menschen in Deutschland haben nach Auskunft der Stiftung Warentest Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen ihres Arbeitgebers. Laut einer Untersuchung von Kantar TNS machen aber nur 39 Prozent der Anspruchsberechtigten davon Gebrauch. „Wer auf vermögenswirksame Leistungen verzichtet, lässt sich Geld entgehen“, warnt Karsten Eiß, Experte bei der Bausparkasse Schwäbisch Hall. „Der Gabe vom Chef folgt oft noch eine Zulage vom Staat.“

Auch Beamte und Azubis haben Anspruch auf VL-Geld

Vermögenswirksame Leistungen sind ein meist tarifvertraglich geregelter Gehaltsbestandteil. Er wird aber nicht ausbezahlt, sondern vom Arbeitgeber auf ein Anlagekonto überwiesen – und zwar nur bei einem entsprechenden schriftlichen Antrag des Arbeitnehmers. „Wenn es einen Zuschuss des Arbeitgebers gibt, dann liegt dieser oft zwischen 6,65 und 40 Euro“, sagt Ralf Scherfling von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. In den Genuss des VL-Geldes kommen neben Arbeitnehmern auch Beamte, Auszubildende und Berufssoldaten. Die Höhe ist von Branche zu Branche und je nach Region unterschiedlich, Teilzeitkräfte erhalten den Zuschuss entsprechend anteilig.

Wer das VL-Geld beansprucht, profitiert von staatlicher Förderung

Werden bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten, legt der Staat auf die VL eine Prämie, die Arbeitnehmersparzulage, obendrauf. Konkret heißt das: VL-Einzahlungen etwa auf einen Bausparvertrag von maximal 470 Euro jährlich fördert der Staat mit neun Prozent. Bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von höchstens 17.900 Euro bei Alleinstehenden (bei Ehepaaren 35800 Euro) ergibt das eine staatliche Sparzulage von 43 Euro. Mit bis zu 80 Euro pro Jahr staatlicher Förderung können jene rechnen, die die VL-Beiträge in einen Aktienfondssparplan einzahlen. Hier liegt die Einkommensgrenze bei 20.000 (Single) beziehungsweise 40.000 Euro (Ehepaare). Beantragt wird die Arbeitnehmersparzulage über die jährliche Steuererklärung.

Zahlt der Arbeitgeber weniger als 400 Euro ein, lohnt es sich, den Vertrag aus eigenen Mitteln aufzustocken, um in den Genuss der vollen staatlichen Zulage zu kommen, empfiehlt die Stiftung Warentest. Selbst wer in einem Betrieb arbeitet, der keine vermögenswirksamen Leistungen gewährt, kann einen VL-Vertrag abschließen. Der Arbeitgeber muss dann immer noch die erforderlichen Beiträge einzahlen, kürzt dann aber im Gegenzug das Gehalt entsprechend. Das lohnt sich, weil man von der staatlichen Förderung profitiert.

Vermögenswirksame Leistungen: Bausparen ist die beliebteste Anlageform

Bei denjenigen, die vermögenswirksame Leistungen nutzen, ist Bausparen die beliebteste Anlageform: 55 Prozent der Arbeitnehmer legen das Geld der Untersuchung von Kantar TNS zufolge auf einem Bausparvertrag an, gefolgt von Altersvorsorgeprodukten wie Riester-Verträgen mit 23 Prozent sowie Sparverträgen mit 20 Prozent. Aktienfondssparpläne spielen mit elf Prozent eine untergeordnete Rolle.

Dabei sind Aktienfondssparpläne die renditeträchtigste Anlageform, sagt Julia Topar vom Bundesverband deutscher Banken. Der Sparer zahlt sechs Jahre ein, ein Jahr ruht der Vertrag. Sind die Aktienkurse nach Ablauf der sieben Jahre niedrig, kann man auf die Kurserholung warten. Die Gelder sind im Falle einer Insolvenz der Kapitalverwaltungsgesellschaft als Sondervermögen geschützt. Banksparpläne funktionieren nach dem gleichen Prinzip. Sie sind weniger renditeträchtig, dafür aber sicherer – neben dem vertraglich vereinbarten Basiszins winkt zum Laufzeitende nach sieben Jahren in der Regel eine Prämie.

VL-Geld kann zur Tilgung laufender Baukredite genutzt werden

Werden Bausparverträge für das VL-Sparen genutzt, gibt es kein Ruhejahr, sondern die Beiträge werden sieben Jahre lang gezahlt. Bei Renditen von unter einem Prozent ist ein Bausparvertrag aber meistens nur dann interessant, wenn man ihn wirklich zum Erwerb einer Immobilie nutzen will. Für Geringverdiener kann sich ein VL-Bausparvertrag aber auch deshalb lohnen, weil unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf die staatliche Wohnungsbauprämie besteht. In diesem Fall kann man die Wohnungsbauprämie mitnehmen und nach sieben Jahren frei über das Geld verfügen.

Lukrativ kann es auch sein, die VL einzusetzen, um einen laufenden Baukredit zu tilgen. Dazu lässt der Kreditnehmer die VL-Zahlungen auf sein eigenes Konto überweisen. Die Bank erstellt eine Bestätigung für den Arbeitgeber, aus der hervorgeht, dass der Beschäftigte seine Beiträge zur Schuldentilgung einsetzt.

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