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Bußgeld: Auch Radlern mit Smartphone droht ein empfindliches Bußgeld

Bußgeld

Auch Radlern mit Smartphone droht ein empfindliches Bußgeld

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    Wer beim Radfahren sein Handy benutzt, riskiert ein Bußgeld. Denn Sicht und Gehör dürfen nicht behindert werden.
    Wer beim Radfahren sein Handy benutzt, riskiert ein Bußgeld. Denn Sicht und Gehör dürfen nicht behindert werden. Foto: Patrick Pleul, dpa

    Nicht nur am Lenkrad eines Autos ist das Telefonieren mit dem Handy in der Hand verboten. Auch am Lenker eines Fahrrades begeht man so eine grobe Fahrlässigkeit. Darauf weist der Tüv Thüringen hin.

    Bei Fahrradunfall ist Bußgeld nur der Anfang

    Werden Radler erwischt, wird in der Regel ein Bußgeld von 25 Euro fällig. Außerdem könne selbst bei nicht verschuldeten Unfällen ein Teil der Schuld auf den telefonierenden Radler zukommen. Dann sei unter Umständen sogar der Versicherungsschutz in Gefahr.

    "Zum Telefonieren sollten Radler einfach rechts ranfahren und absteigen", rät Tüv-Experte Achmed Leser. "Schon allein deswegen, weil es mit einem Arm am Lenker schwieriger ist, die Balance zu halten." dpa/tmn

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