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Bundestag: Das bedeutet die Reform der Grundsteuer für Mieter und Eigentümer

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Das bedeutet die Reform der Grundsteuer für Mieter und Eigentümer

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    Monatelang verhandelten Bund, Länder und Parteien um eine Reform der wichtigen Grundsteuer - das betrifft Hunderttausende Hauseigentümer und Mieter.
    Monatelang verhandelten Bund, Länder und Parteien um eine Reform der wichtigen Grundsteuer - das betrifft Hunderttausende Hauseigentümer und Mieter. Foto: Stefan Sauer/zb/dpa

    Ob Mieter oder Immobilienbesitzer – die Grundsteuer betrifft sie alle. Am Freitag hat der Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, FDP und Grünen ihre Änderung beschlossen. Das hat weitreichende Folgen für Millionen von Bürgern. Für das Vorhaben war eine Grundgesetzänderung und damit eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

    Warum musste die Grundsteuer überhaupt reformiert werden?

    Das Bundesverfassungsgericht hatte die Grundsteuer in ihrer jetzigen Form beanstandet, weil sie auf der Basis völlig veralteter Zahlen berechnet wird. Diese Steuer wird jedes Jahr auf den Besitz von Grundstücken und Gebäuden erhoben und beträgt in den meisten Fällen einige hundert Euro im Jahr. Dafür legen die Finanzämter die sogenannten „Einheitswerte“ zugrunde. Sie stammen im Westen von 1964, in Ostdeutschland sogar aus dem Jahre 1935. Für die Reform wurde eine Frist bis zum Ende dieses Jahres gesetzt.

    Wie wurde die Grundsteuer bisher berechnet?

    Derzeit ist ihre Höhe vom Wohnort, dem Grundstück und der darauf befindlichen Bebauung abhängig. Der wichtigste Faktor ist allerdings der sogenannte Hebesatz, den die jeweilige Gemeinde festlegt. Derzeit beträgt er zwischen null und 995 Prozent. Für gleich bewertete Immobilien können also in verschiedenen Kommunen ganz unterschiedliche Summen fällig werden – hundert Euro in der einen, fast tausend Euro in der anderen.

    Auf welche Reform hat sich der Bundestag nun geeinigt?

    Im Grundsatz hat sich das Modell von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) durchgesetzt. Es sieht vor, dass für die Berechnung maßgeblich der Wert des Bodens und die durchschnittliche Miete herangezogen werden. Für selbst genutzte Immobilien wird eine fiktive Miete ermittelt.

    Gilt das in allen Bundesländern?

    Nein. Auf Druck der CSU gibt es eine Öffnungsklausel, nach der einzelne Bundesländer eigene Berechnungsmodelle einführen können. Bayern etwa setzt auf ein Modell, bei dem die Grundstücksfläche maßgeblich ist. Wie genau die bayerische Grundsteuer-Regelung aussehen wird, stehe aber noch nicht fest, heißt es dazu im bayerischen Finanzministerium. Bereits vor der Sommerpause hatte Finanzminister Albert Füracker (CSU) erklärt, der Freistaat stelle mit seinem Gesetz ohnehin „nur die Bemessungsgrundlage fest“. Die einzelnen Kommunen bestimmten dann über den vor Ort festgelegten Hebesatz, wie viel die Menschen letztendlich vor Ort zu bezahlen haben. FDP-Haushaltspolitiker Helmut Kaltenhauser fordert Klarheit über die künftige Grundsteuer bereits vor der bayerischen Kommunalwahl im kommenden März: „CSU und Freie Wähler müssen so schnell wie möglich Farbe bekennen, damit die Wähler wissen, woran sie sind.“

    Ab wann gelten die Neuregelungen?

    Weil nun erst einmal rund 35 Millionen Grundstücke neu bewertet werden müssen, gilt eine Übergangsphase bis 2025. Erst dann soll die Grundsteuer nach dem neuen Modell erhoben werden.

    Wer kann sich am meisten über die Reform der Grundsteuer freuen?

    Eine gute Nachricht ist der Beschluss vor allem für die deutschen Städte und Gemeinden. Wäre die Reform gescheitert, hätte dies gewaltige finanzielle Ausfälle bedeutet. Denn für die Kommunen ist die Grundsteuer mit 14 Milliarden Euro jährlich eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie wäre nach dem Urteil aus Karlsruhe einfach versiegt, hätte es keine Reform gegeben.

    Was bedeuten die Änderungen für einzelne Haushalte?

    Gerade für Immobilien in beliebten, hochpreisigen Innenstadtbezirken könnten die Kosten nach dem wertabhängigen Modell von Olaf Scholz deutlich steigen. In ländlichen Gebieten mit niedrigen Haus- und Grundstückspreisen dürften sie eher sinken. Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat zugesagt, dass mit der Reform „keine substanzielle Steuererhöhung  verbunden  sein soll – ein Appell an die Kommunen, die Hebesätze entsprechend anzupassen.

    Müssen auch Mieter Grundsteuer bezahlen?

    Ja. Es bleibt bei der sogenannten Umlagefähigkeit der Grundsteuer. Das heißt: Der Vermieter kann sie über die Nebenkostenabrechnung vom Mieter zurückverlangen. Mieterorganisationen, Grüne, Linke und die SPD hatten gefordert, die Umlagefähigkeit ganz oder teilweise abzuschaffen. Koalitionsintern hatte das Thema zu erheblichem Streit geführt. Christian von Stetten (CDU), Vorsitzender des Parlamentskreises Mittelstand der Unionsfraktion, begrüßt, dass, es bei der bisherigen Regelung bleibt. Unserer Redaktion sagte er: „Die Umlagefähigkeit wird erhalten und kann nur durch eine Gesetzesänderung im Bundestag gekippt werden. Solange die Union an der Regierung ist, ändert sich daran nichts.“

    Lesen Sie dazu auch unseren Kommentar: Reform der Grundsteuer: Im Grunde genommen ungerecht

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