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Darf man mit dem Auto zwei Parkplätze blockieren?

Stellplätze

Darf man mit dem Auto zwei Parkplätze blockieren?

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    Auch beim Parken gibt es einigen Regeln zu beachten, doch nicht alle Autofahrer halten sich daran.
    Auch beim Parken gibt es einigen Regeln zu beachten, doch nicht alle Autofahrer halten sich daran. Foto: Alexander Kaya (Symbolfoto)

    Rüpel, die ihre Ellbogen ausfahren, oder Egoisten, die sich nichts um andere scheren – die Zahl der Menschen, die sich rücksichtslos nur ums eigene Wohl kümmern, nimmt zu. Speziell im Verkehr tritt dieses Phänomen millionenfach auf. Nicht die gefährlichste, aber durchaus eine lästige Subspezies des Autofahrers ist der sogenannte Mittelparker.

    Mit dem Auto zwei Parkplätze blockieren: Der lästige Mittelparker

    Zwar gibt es noch keine offiziellen Studien, ob die Zahl derer zunimmt, die ihr Automobil mittig zwischen zwei Parkplätzen abstellen. Tatsache ist aber, dass sich täglich Tausende auf deutschen Parkplätzen über diejenigen ärgern, die mit ihrem Fahrzeug freie Stellplätze blockieren. In einschlägigen Verkehrsforen im Internet diskutieren sich Autofahrer die Köpfe heiß. Da wird über Moral geschwafelt und Rücksichtslosigkeit beklagt. Rechtlich ist die Tat des Mittelparkens klar: Denn in Paragraf zwölf, Absatz sechs der Straßenverkehrsordnung heißt es knapp und verständlich: „Es ist platzsparend zu parken.“

    Laut ADAC kann ein Verstoß mit einem Bußgeld geahndet werden. Das gilt selbst für diejenigen, die sich mit zwei Parktickets zwei freie Plätze erkaufen wollen. Denn man bezahlt eine Parkgebühr und keine Stellplatzmiete für die Anzahl der belegten Plätze. Einen gesetzlich geregelten Rangierabstand gibt es indes nicht. Einen halben Meter auf beiden Seiten sollte man den Nachbarn aber zugestehen, rät der Autoklub.

    Parkplatz freihalten verboten

    Und weil wir schon bei Verkehrsregeln sind: Im Kampf um einen Parkplatz eine Parklücke beispielsweise von seinem Beifahrer freihalten zu lassen, ist ebenfalls verboten. Die Rechtssprechung erlaubt sogar, den „Besetzer“ wegzudrängen. Denn in diesem Fall gilt: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.

    Hinweis der Redaktion: Bei diesem Artikel handelt es sich um einen Beitrag aus unserem Online-Archiv.

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