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FFP2-Masken: Vergünstigte FFP2-Masken: Wer erhält Berechtigungsscheine?

FFP2-Masken

Vergünstigte FFP2-Masken: Wer erhält Berechtigungsscheine?

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    Mit Berechtigungsscheinen lassen sich in Apotheken vergünstigte FFP2-Masken erhalten.
    Mit Berechtigungsscheinen lassen sich in Apotheken vergünstigte FFP2-Masken erhalten. Foto: Friso Gentsch, dpa (Archivbild)

    FFP2-Masken schützen besonders effektiv vor einer Corona-Infektion, sind aber vergleichsweise teuer und sollten in der Regel nur einmal benutzt werden. Daher hatte die Bundesregierung schon im November beschlossen, dass Risikopatienten vergünstigte Masken bekommen. Aktuell verschicken die Krankenkassen die Berechtigungsscheine an die betroffenen Menschen.

    Wer zu einer Risikogruppe gehört, konnte sich im Dezember sogar kostenlos drei FFP2-Masken in der Apotheke holen. In der zweiten Phase gibt es den Schutz nun günstiger. Betroffene erhalten zurzeit von ihrer Krankenkasse zwei Berechtigungsscheine für jeweils sechs Masken: Der erste kann bis zum 28. Februar eingelöst werden, der zweite zwischen dem 16. Februar und dem 15. April. Je eingelöstem Schein fällt eine Eigenbeteiligung von zwei Euro an.

    Seit die Vergünstigung im November beschlossen wurde, ist die Nachfrage nach den besseren Masken deutlich gestiegen. Das liegt daran, dass in Bayern eine strikte FFP2-Maskenpflicht in Geschäften und in öffentlichen Verkehrsmitteln gilt. Im Rest von Deutschland müssen zumindest medizinische Masken getragen werden, wozu aber auch einfache OP-Masken zählen.

    Wer erhält Berechtigungsscheine für FFP2-Masken?

    Wegen der Pflicht werden wohl viele Menschen die Berechtigungsscheine gerne nutzen. Laut Bundesregierung verschicken die Krankenkassen sie aktuell an rund 27 Millionen Risikopatienten. Dazu gehören nicht nur alle über 60-Jährigen, sondern auch Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen. Wie unter anderem die Krankenkasse DAK angibt, zählen die folgenden Erkrankungen dazu:

    • Asthma bronchiale
    • chronisch obstruktive Lungenerkrankung
    • Diabetes mellitus Typ 2
    • chronische Herz- oder Niereninsuffizienz
    • Schlaganfall
    • Demenz
    • aktive, fortschreitende oder metastasierte Krebserkrankungen

    Auch bei einer Risikoschwangerschaft, Trisomie 21, einer Organ- oder Stammzellentransplantation oder einer Therapie, die die Immunabwehr beeinträchtigen kann, besteht Anspruch auf die vergünstigten Masken.

    Vergünstigte FFP2-Masken: Wie trägt man sie richtig?

    FFP2-Masken schützen im Gegensatz zum Mund-Nasen-Schutz aus Stoff nicht nur andere Menschen vor einer Corona-Infektion, sondern auch den Träger selbst. Sie besitzen einen Filter, der feinste Partikel aus der Luft auffangen kann.

    Die Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) betont, dass die Masken dicht anliegen müssen. Sobald ungefilterte Luft durch Lücken eingeatmet wird, geht der Schutz verloren. Die DGHM empfiehlt außerdem, vor und nach dem Auf- und Absetzen die Hände zu desinfizieren, um sich nicht mit Viren auf der Außenseite der Maske zu infizieren.

    Die meisten Experten empfehlen, die Masken nur einmal zu verwenden. Im Notfall könnten sie aber unter bestimmten Umständen mehrfach benutzt werden. Dabei gilt es einiges zu beachten: So sind FFP2-Masken wiederverwendbar.

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