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Ratgeber: Für die Steuererklärung 2018 gibt es zwei Monate mehr Zeit

Ratgeber

Für die Steuererklärung 2018 gibt es zwei Monate mehr Zeit

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    Die Steuererklärung macht vermutlich niemand wirklich gerne. Aber seit diesem Jahr haben alle zwei Monate länger Zeit.
    Die Steuererklärung macht vermutlich niemand wirklich gerne. Aber seit diesem Jahr haben alle zwei Monate länger Zeit. Foto: Monika Skolimowska, dpa

    Neues Jahr, neue Zeitrechnung für die Steuererklärung: Den Abgabestichtag 31. Mai, der Millionen Steuerbürgern jahrzehntelang im Nacken saß, gibt es nicht mehr. Ab diesem Jahr zählt der 31. Juli. Das ist die neue offizielle „Sommer-Deadline“ für alle, die mit dem Finanzamt abrechnen müssen. Fürs Steuerjahr 2018 bleiben also erstmals zwei Monate mehr Luft, um die eigene Zettelwirtschaft, die Formulare oder Online-Anmeldung auf die Reihe zu kriegen. Mit Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater wird die Frist ebenfalls verlängert, und zwar bis Ende Februar 2020. Doch der Extra-Zeitpuffer hat seinen Preis: Das Finanzamt wird künftig deutlich strenger sein zu notorischen Zu-spät-Kommern, wie Thomas Eigenthaler, Vorsitzender der Deutschen Steuergewerkschaft, betont. Trödeln kann jetzt richtig teuer werden. Bei 25 Euro pro angefangenem Verspätungsmonat kann einiges zusammenkommen.

    Bis wann muss die Steuererklärung nun fertig sein?

    Für das Steuerjahr 2018 muss die Abrechnung bis Ende Juli beim Finanzamt sein. Aber: Fällt der 31. Juli auf einen Samstag oder Sonntag, verschiebt sich der Stichtag auf den darauffolgenden Montag. In diesem Jahr ist der 31. Juli ein Mittwoch. Damit bleibe der Stichtag unverändert. Ein Tipp für alle, die ihre Steuererklärung seit Jahren schon auf den allerletzten Drücker machen: Zwei Monate mehr Zeit können leicht zu zwei Monaten mehr Trödelzeit geraten. „Wir raten dazu, sich einfach den bisherigen Stichtag 31. Mai vorzunehmen, das diszipliniert“, sagt Sigurd Warschkow von der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer in Gladbeck.

    Gilt die Abgabefrist für alle?

    Nein. Kümmert sich ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein um die Steuererklärung, verlängert sich die Abgabefrist ebenfalls um zwei Monate. Der Abgabetermin ist dann nicht mehr Ende des Jahres, sondern Ende Februar des übernächsten Jahres. Für das Steuerjahr 2018 bedeutet das: Die Abrechnung muss bis zum letzten Februartag 2020 eingereicht sein. Da 2020 ein Schaltjahr ist, ist das der 29. Februar 2020. Der Tag fällt noch dazu auf einen Samstag. Allerletzte Frist ist daher der 2. März 2020. „Auch hier raten wir dazu: Leute, nehmt euch den alten Stichtag vor. Eure Berater haben dann genügend Zeit, alles entspannt hinzukriegen“, betont Warschkow. Die neuen Fristen nähmen auch den Finanzbeamten jede Menge Druck und entzerrten die Arbeit, betont Eigenthaler.

    Warum wird Trödeln teuer?

    „Bisher war vieles Ermessenssache, da konnten Finanzbeamte auch mal fünfe gerade sein lassen“, erklärt Gewerkschaftschef Eigenthaler. War ein sonst pünktlicher Steuerzahler zu spät dran, wurde in der Regel ein Auge zugedrückt und eine Strafzahlung war auch kein Thema. Ab diesem Jahr hat die Großzügigkeit ein Ende. Wer mehr Zeit für die Steuer bekommt, von dem wird Pünktlichkeit erwartet. Sonst wird er kräftig zur Kasse gebeten. Für jeden angefangenen Monat, den die Steuererklärung zu spät beim Finanzamt eingeht, muss der Trödler 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer draufzahlen. Mindestens liegt die Strafe aber bei 25 Euro pro Verspätungsmonat. Die Höhe des Verspätungszuschlags ist seit diesem Jahr gesetzlich festgelegt. Maximal sind 25.000 Euro möglich. Die Strafe wird automatisch im Steuerbescheid zur Steuerschuld dazugerechnet oder von einer Erstattung abgezogen. Außerdem kann es weitere Sanktionen geben, um notorische Zu-spät-Kommer auf Trab zu bringen wie Zwangsgelder, Zinsen und die Schätzung der Steuerschuld. Aber: Die strengeren Regeln gelten erst dann automatisch, wenn die Steuererklärung für 2018 am 1. März 2020 noch nicht beim Finanzamt ist. Wer spät dran ist, aber wenigstens noch vor diesem Termin, muss auf die Gnade des Beamten hoffen.

    Was mache ich, wenn ich mehr Zeit brauche?

    Wer bis Sommer merkt, dass er die Steuererklärung ganz sicher nicht fristgerecht hinkriegt, sollte auf jeden Fall rechtzeitig schriftlich um eine Fristverlängerung bitten. Wie früher schnell mal anrufen und eine Verschiebung rausholen geht nicht mehr. Das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens gibt den Finanzbeamten grundsätzlich weniger Ermessensspielraum. Eine Fristverlängerung soll nur noch in Ausnahmefällen möglich sein. Etwa, weil jemand im Krankenhaus liegt oder Ähnliches. „Es wird auch weiterhin die Möglichkeit der Fristverlängerung für Normalbürger geben, für Berater nicht“, erklärt Uwe Rauhöft, Geschäftsführer des Bundesverbands Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Die Begründung muss allerdings plausibel sein. Der neue Abgabetermin sollte dann unbedingt eingehalten werden.

    Was passiert, wenn ich den Abgabetermin verpasse?

    Zum Glück lässt sich der Verspätungszuschlag in einigen Fällen vermeiden. Denn das Finanzamt hat letztlich doch noch ein wenig Spielraum, was Sanktionen angeht. Und das bedeutet: Liegt die berechnete Steuerschuld bei 0 Euro oder bekommt jemand Geld zurückerstattet, darf der Beamte auf den obligatorischen Verspätungszuschlag verzichten. „Hier ist mit Milde zu rechnen“, erklärt Eigenthaler. Anders dürfte die Sache aussehen für die, die Steuern nachzahlen müssen. Wer es nicht geschafft hat, seine Steuererklärung innerhalb von 14 Monaten nach Ablauf des Besteuerungsjahres abzugeben, wird zur Kasse gebeten. Das heißt: Sind die Unterlagen für 2018 bis 1. März 2020 immer noch nicht beim Finanzamt, gibt es kein Pardon.

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