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Gesundheit: Krank ohne Krankenversicherung: Was nun?

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Krank ohne Krankenversicherung: Was nun?

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    Wer keinen Versicherungsschutz hat, kann viel Ärger haben.
    Wer keinen Versicherungsschutz hat, kann viel Ärger haben. Foto: Daniel Karmann, dpa (Symbol)

    Tausende Menschen in der Bundesrepublik haben keine Krankenversicherung, obwohl dies aufgrund gesetzlicher Regelungen gar nicht mehr der Fall sein dürfte. Wie schwierig es ist, überhaupt wieder in einer Krankenkasse aufgenommen zu werden, zeigt das Schicksal von Alfred Ost (Anm. d. Red.: Name geändert). Nachdem er seine Mutter bis zu ihrem Tod zweieinhalb Jahre gepflegt hatte, musste er die zu groß gewordene Drei-Zimmer-Wohnung aufgeben und verlor dabei bisherige Sicherheiten. Ein Leben auf der Straße begann - zwanzig Jahre lang. Bis man bei ihm in einer Klinik Darmkrebs diagnostizierte.

    Mithilfe des Vereins "Armut und Gesundheit in Deutschland" kämpfte sich Ost in den vergangenen Monaten in seine alte gesetzliche Krankenversicherung zurück. Der Verein hat in Mainz seit 2013 eine "Medizinische Ambulanz ohne Grenzen" für Menschen ohne Krankenversicherung aufgebaut. Ihr Begründer, der Sozialmediziner und Sozialarbeiter Prof. Dr. Gerhard Trabert, sucht mit einem "Arztmobil" Plätze in

    Die Rückkehr in die Krankenkasse war für Alfred Ost nicht ohne Hürden: Die Nachweise seiner früheren Mitgliedschaft von vor über zwanzig Jahren konnte er nur über einen Beleg der Deutschen Rentenversicherung erbringen. Nun hat der mittellose Mann für die letzten vier Jahre 8000 Euro Beitragsschulden nachzuzahlen. Mit jeder monatlichen Mahnung häufen sich weitere 70 Euro Säumniszuschlag an. Es ist gesetzlich festgelegt, dass in der gesetzlichen vier, in der privaten Krankenversicherung sogar fünf Beitragsjahre nachgezahlt werden müssen. Wird der 60-Jährige seiner Zahlungsverpflichtung nun jemals nachkommen können? "Nach wie vor gibt es Menschen, die ihre Beiträge zur Krankenversicherung nicht zahlen können", sagt Claudia Widmann, Pressereferentin des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) in Berlin.

    Eingeschränkter Leistungsanspruch nach zweimaliger Mahnung

    Inzwischen ist Alfred Ost nicht mehr so angespannt. Er weiß, dass man ihm wegen der Beitragsrückstände nichts anhaben kann. Er hat nämlich einfach nichts mehr. Und wie sieht es nun im Krankheitsfall aus? Wer kein Arbeitslosengeld oder Hartz IV bezieht und nach zweimaliger Mahnung die Beiträge nicht zahlt, hat nur noch einen eingeschränkten Leistungsanspruch bei akuten Erkrankungen und Schmerzen. Allein bei der AOK Bayern ruhen bei rund 37.000 gesetzlich Versicherten die Leistungen.

    Auch Johannes Ernst (Anm. d. Red.: Name ebenfalls geändert) versucht seit Einführung der Versicherungspflicht 2009 in seine ursprüngliche private Krankenversicherung (PKV) zurückzukommen. Der selbstständige, inzwischen arbeitsunfähige Schlossermeister hatte zuvor das väterliche Familienunternehmen in der Sicherheitsbranche um viele Jahre weitergeführt. Dann wurden die Marktbedingungen härter und er versuchte, in eine günstigere, private Krankenversicherung zu wechseln, um Beiträge zu sparen. Es gab damals noch keinen Basistarif. Nachdem Ernst zwei Monate die Beiträge an die alte PKV nicht mehr gezahlt hatte, weil die neue schon in Aussicht war, kündigte sie ihm die Police - was damals noch möglich war. Die neue Versicherung überlegte es sich anders und die alte musste ihn nicht zurücknehmen. Dann, mit Einführung der Krankenversicherungspflicht auch in der PKV, bemühte er sich zunächst lose um Wiederaufnahme.

    Aber: "Die Wiederaufnahme in eine private Krankenversicherung zieht sich auch bei Nachdruck und ständigem Bemühen oft wochenlang hin", sagt Nele Kleinehanding, Sozialarbeiterin bei der "Medizinischen Ambulanz ohne Grenzen". "Die Patienten müssen immer wieder nachfragen, bis sie endlich einen Antrag bekommen. Ich habe noch keine private Krankenkasse erlebt, welche die Antragsunterlagen sofort losschickt. Wären diese frei im Internet zugänglich, kämen die Verträge schneller zustande", sagt sie.

    Krankenversicherung: Antrag für Laien kaum verständlich

    Johannes Ernst mühte sich dann konsequent um die Antragstellung. Laut Dirk Lullies, Pressereferent beim Verband der Privaten Krankenversicherung in Köln, habe die Antragsbearbeitung innerhalb einer angemessenen Frist zu erfolgen. Doch erst nach sechs Monaten wurde der Antrag von Johannes Ernst bewilligt. "Meiner Ansicht nach steckt dahinter eine Verzögerungstaktik, die wir leider so immer wieder erleben", sagt Sozialarbeiterin Kleinehanding. Lullies erklärte auf schriftliche Anfrage: "Von einer systematischen Verzögerungstaktik unserer Mitgliedsunternehmen ist uns nichts bekannt."

    Johannes Ernst kritisiert zudem, dass der Antrag für einen Laien kaum verständlich ist. Während der Antragszeit entwickelten sich bei ihm dann auch noch unklare Schmerzen in Händen und Füßen. Aber ohne eine genaue Diagnose will ihn die PKV nicht in den Basistarif aufnehmen. Diese lässt sich bei dem mittellosen Mann nur mit anspruchsvollen Diagnoseverfahren feststellen. In einem an ihn gerichteten Schreiben der Versicherung heißt es: "Zur weiteren Verarbeitung benötigen wir zudem noch einen Befund zur Klärung der genauen Diagnose bezüglich der unklaren Schmerzen…", und weiter: "Sofern wir die von Ihnen benötigten Unterlagen nicht von Ihnen erhalten haben, gehen wir davon aus, dass Sie an einer Versicherung nach dem Basistarif nicht mehr interessiert sind. Gegenseitige Rechte und Pflichten sind dann aus Ihren Anfragen nicht entstanden."

    Hohe Beitragsschulden, die niemals zurückgezahlt werden können

    Ohne Versicherungsschutz kann Ernst die notwendigen Diagnoseverfahren und Arztbesuche aber nicht bezahlen. Und ohne Unterstützung der Sozialarbeiterinnen bei "Armut und Gesundheit" fände er nicht allein aus diesem Problem heraus. Erst mithilfe der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Berlin, BaFin, konnte der ehemalige Selbstständige die Wiederaufnahme in den Basistarif der PKV erwirken. Laut PKV-Verband stehen in solchen Fällen Schlichtungsstellen des PKV-Verbandes zur Verfügung. Johannes Ernst ist nun einer von rund 15.000 Menschen, die die privaten Versicherer laut Lullies seit Einführung der Versicherungspflicht in der PKV aufgenommen haben.

    Und Alfred Ost? Auch wenn er nun Hartz IV bekommt und seine Beiträge regelmäßig bei seiner gesetzlichen Krankenversicherung eingehen, muss er den Hartz-IV-Bezug fortwährend nachweisen. Tut er es nicht, droht ihm das Ruhen der Versicherungsleistungen. Auf beiden Männern lasten hohe Beitragsschulden, die sie niemals werden zurückzahlen können und für deren Erlass es keine gesetzliche Handhabe gibt.

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