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Internet: Handy-Ticket: Was tun, wenn der Akku leer ist?

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Handy-Ticket: Was tun, wenn der Akku leer ist?

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    Die Bahn gibt an, dass inzwischen jedes zweite Ticket, das sie verkauft, im Internet erworben wird. Viele Menschen drucken die Fahrkarten dann gar nicht mehr aus, sondern laden sie direkt auf ihr Smartphone.
    Die Bahn gibt an, dass inzwischen jedes zweite Ticket, das sie verkauft, im Internet erworben wird. Viele Menschen drucken die Fahrkarten dann gar nicht mehr aus, sondern laden sie direkt auf ihr Smartphone. Foto: Britta Pedersen, dpa (Symbolbild)

    Nicht nur zum Shoppen, für Bankgeschäfte oder zum Streamen der Lieblingsserie zieht es die Deutschen ins Internet: Auch Hotelzimmer, Flüge oder Zugfahrten werden immer häufiger online gebucht. Die Deutsche Bahn etwa verkauft laut eigenen Angaben mittlerweile jedes zweite Ticket online, darunter waren im vergangenen Jahr mehr als 28 Millionen Handytickets, also Fahrkarten, die man gar nicht mehr ausdruckt, sondern direkt auf dem Handy öffnet. Doch was, wenn der Akku ausgerechnet bei der Fahrkartenkontrolle schlappmacht? Was Sie rund um das Online-Ticket wissen sollten:

    Wo bucht man Tickets am besten?

    Untersuchungen zeigen: Am günstigsten reist, wer sein Ticket direkt beim Hotel, der Bahn oder der Fluggesellschaft bucht. Viele Anbieter haben dazu eigene Apps ins Leben gerufen. Bei Flugbuchungen kann es sinnvoll sein, zunächst auf Flugsuchmaschinen die günstigsten Flugzeiten zu recherchieren und diese anschließend direkt auf der Webseite der jeweiligen Fluggesellschaft einzugeben.

    Direkt über die Flugsuchmaschinen zu buchen, sei häufig intransparent, warnt die Stiftung Warentest. Außerdem seien spätere Änderungen oft nur schwer möglich. Bei Hotelbuchungen kann sich auch ein Anruf direkt in der Unterkunft bezahlt machen: Bei telefonischer Buchung räumen die Hoteliers gerne bis zu zehn Prozent Rabatt ein. Denn wenn der Gast direkt bei ihnen bucht, sparen sie sich die 15 bis 20 Prozent Vermittlungsprovision an die Portale.

    Handy-Ticket: Was tun, wenn der Akku leer ist?

    Wer seine Reise online gebucht hat, hat auch meist die entsprechenden Dokumente digital gespeichert, und zwar auf dem Smartphone. Vorteil: Das Gerät ist immer dabei, die Unterlagen zu vergessen also praktisch unmöglich. Aber wenn der Akku leer ist oder man sich beim Speichern der Buchungsbestätigung oder des digitalen Tickets verklickt hat? „Wer beispielsweise am Flughafen beim Check-in seine Bordkarte nicht vorzeigen kann, kann – zumindest bei deutschen Airlines – in der Regel aufatmen: Da die Buchung im System gespeichert ist, erhalten Passagiere meist problemlos am Schalter eine neue Bordkarte“, sagt Michaela Rassat, Juristin beim D.A.S. Leistungsservice. Dafür sind Personalausweis oder Reisepass notwendig.

    Einige Fluggesellschaften verlangen allerdings eine Gebühr. Streikt das Handy nach der Sicherheitskontrolle, sollten sich Reisende an die Airline-Mitarbeiter am Gate wenden. Etwas anders ist es beim Bahnfahren. „Wer bei der Kontrolle kein gültiges Ticket vorweisen kann, gilt als Schwarzfahrer“, erklärt Rassat. Der Zugbegleiter stellt dann eine Fahrpreisnacherhebung aus. Reisende können ihr Ticket oder die Buchungsbestätigung aber bei einem Reisezentrum oder online nachliefern. Die Frist zur Nachreichung finden sie auf der Fahrpreisnacherhebung. Auch hier müssen Reisende mit einer kleinen Bearbeitungsgebühr rechnen. Um auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt Rassat, vorsorglich einen Ausdruck der Bordkarte, des Tickets oder der Buchungsbestätigung mitzunehmen.

    So hat sich der Mobilfunk in Deutschland entwickelt

    1992: Kommerzieller Start des Mobilfunks in Deutschland am 1. Juli

    1992: Der Short-Message-Service, kurz SMS, wird eingeführt

    1999: Das Geburtsjahr des mobilen Internets

    2001: Erste Datenübertragung mit der Technologie GPRS

    2002: E-Mail für das Handy

    2003: TV für das Handy

    2004: Einführung von UMTS (3G) in Deutschland

    2007: Verkaufsstart des iPhone in Deutschland am 9. November

    2008: Launch des App-Stores: Beginn des App-Zeitalters am 6. März 2008

    2009: Erstes  Android-Smartphone im Februar

    2010: Erste LTE-Antenne (4G) in Europa

    2011: Erstmals mehr als 100 Millionen Gigabyte Datenübertragung in den deutschen Mobilfunknetzen

    2012: Erste LTE-Handys auf dem Markt

    2017: 73 Prozent der 14- bis 69-Jährigen gehen über Mobilgeräte ins Netz. 75 Prozent der Befragten nutzen aber auch noch einen PC.

    Gilt das gesetzliche Widerrufsrecht auch für Online-Tickets?

    Die meisten Online-Shopper wissen über das 14-tägige Widerrufsrecht Bescheid und erwarten es auch bei Onlinebuchungen von Hotels oder Flügen. Das Problem dabei: „Reiseverträge über Pauschalreisen sind ebenso wie Flugbeförderungsverträge und Hotelbuchungen von dem sonst für Internetkäufe üblichen Widerrufsrecht ausgenommen“, sagt Rechtsexpertin Rassat. Die einzige Möglichkeit, eine Urlaubs- oder Hotelbuchung rückgängig zu machen, ist ein offizieller Rücktritt – eine sogenannte Stornierung. Das sollten Reisende am besten schriftlich tun. Der Veranstalter beziehungsweise der Hotelier kann jedoch eine Entschädigung verlangen.

    Bei einem Flugbeförderungsvertrag handelt es sich dagegen juristisch um einen Werkvertrag, den Reisende dem Bürgerlichen Gesetzbuch zufolge jederzeit kündigen können – beispielsweise schriftlich oder über die Website der jeweiligen Airline. In der Regel fällt dann eine Stornogebühr an, deren Höhe von der Airline, dem gebuchten Tarif und mitunter auch vom Zeitpunkt der Stornierung abhängt. Schließt die Fluggesellschaft eine Kündigung in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen grundsätzlich aus, gibt es den Ticketpreis auch nicht zurück. „Steuern, Flughafengebühren sowie Treibstoffzuschlag können Nichtreisende allerdings zurückfordern“, sagt Rassat.

    Was muss man bei Tippfehlern beachten?

    Grundsätzlich gilt: Wer selber bucht, macht auch selber Fehler – und ist selbst dafür verantwortlich. Wer also einen Zahlendreher bei der Flug- oder Hotelbuchung einbaut und für den 8.9. statt für den 9.8. bucht, hat Pech, denn es gilt der Grundsatz: Gebucht ist gebucht. „Urlaubern, die das falsche Datum eingegeben haben, bleibt meist nur die Stornierung ihrer Hotelbuchung beziehungsweise die Kündigung des Flugbeförderungsvertrags“, sagt D.A.S.-Juristin Rassat. Gerade bei der Flugbuchung kann auch ein Tippfehler beim Namen den Betroffenen teuer zu stehen kommen.

    Denn wenn der Name auf dem Ticket nicht mit dem im Ausweis übereinstimmt, kann das dazu führen, dass die Fluggesellschaft den Passagier nicht mitnimmt. Die Kosten für eine Namenskorrektur sind abhängig von der Airline. Einige berechnen bis 30 Stunden vor Abflug nichts, bei anderen ist es in den ersten 24 Stunden nach Buchung kostenlos. Allerdings gibt es auch Fluggesellschaften, die hohe Gebühren oder gar eine Stornierung und eine anschließende Neubuchung verlangen.

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