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2019: Was ändert sich?: Hier gibt es 2019 mehr Geld: Kindergeld, Steuer, Mütterrente

2019: Was ändert sich?

Hier gibt es 2019 mehr Geld: Kindergeld, Steuer, Mütterrente

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    Neue Gesetze 2019: Im kommenden Jahr müssen sich Verbraucher auf etliche neue Gesetze und Gesetzesänderungen einstellen.
    Neue Gesetze 2019: Im kommenden Jahr müssen sich Verbraucher auf etliche neue Gesetze und Gesetzesänderungen einstellen. Foto: Jens Wolf, dpa (Symbol)

    2019 bringt in Deutschland etliche Änderungen, neue Gesetze und Veränderungen - und für viele auch mehr Geld. Vor allem Familien werden über die Steuer entlastet, zudem gibt es mehr Kindergeld und die Mütterrente wird ausgeweitet. Auch der gesetzliche Mindestlohn steigt. Im Gegenzug wird die Pflegeversicherung teurer, vor allem für Kinderlose. Diesel-Verbote drohen Autofahrern in etlichen weiteren Städten. Beim Einkauf im Supermarkt muss öfter Pfand bezahlt werden. Dafür bleibt mehr Zeit für die Steuererklärung. Die wichtigsten Änderungen 2019.

    2019: Die Steuerzahler werden entlastet

    Steuerzahler werden im Jahr 2019 entlastet - vor allem Familien. Das Paket umfasst insgesamt 9,8 Milliarden Euro. Unter anderem wird der steuerliche Kinderfreibetrag von 7428 auf 7620 Euro erhöht. Zudem steigt der Grundfreibetrag der Steuerzahler von 9000 auf 9168 Euro, ebenso erhöht sich der Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen leicht. Zudem gibt es eine Rückzahlung der "kalten Progression", die Einkommenszuwächse wegen inflationsbedingt steigender Preise zum Teil "auffrisst". Insgesamt soll sie um 2,2 Milliarden abgebaut werden.

    Kindergeld wird 2019 erhöht

    Das Kindergeld steigt ab dem 1. Juli: 10 Euro gibt es dann monatlich für jedes Kind mehr.

    Die Ausweitung der Mütterrente beginnt

    Die Mütterrente wird mit dem Jahreswechsel deutlich ausgeweitet. Erziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder werden stärker angerechnet. Die betreffenden Renten werden so pro Kind um 16,02 Euro brutto im Westen und um 15,35 Euro im Osten erhöht. Die erweiterte Mütterrente dürfte bei im Januar beginnenden Neurenten bereits zu Buche schlagen. Die Bestandsrenten werden erst ab März erhöht, der Zuschlag soll dann nachgezahlt werden.

    Das Absicherungsniveau der gesetzlichen Rente wird zudem bis 2025 konstant gehalten. Das Verhältnis der Renten zu den Löhnen wird bei mindestens 48 Prozent festgeschrieben. Der Rentenbeitragssatz soll bis dahin zudem die 20-Prozent-Marke nicht überschreiten. Heute beträgt er 18,6 Prozent. Mehr Geld bekommen Erwerbsminderungsrentner.

    Krankenversicherte erhalten eine Entlastung

    Die 56 Millionen Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen werden ab dem Jahreswechsel entlastet - die Arbeitgeber müssen wieder die Hälfte des gesamten Beitrags zahlen. Ab 1. Januar 2019 finanzieren sie auch die von den Mitgliedern bisher allein zu zahlenden Zusatzbeiträge zu gleichen Teilen mit. Arbeitnehmer und Rentner sparen dadurch 6,9 Milliarden Euro jährlich.

    Die Pflegeversicherung wird teurer

    Der Beitrag zur Pflegeversicherung steigt ab 1. Januar 2019 um 0,5 Prozentpunkte auf 3,05 Prozent und auf 3,3 Prozent für Kinderlose. Finanziert werden damit die Leistungsverbesserungen der letzten Jahre: So ist die Zahl derjenigen, die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, durch die Neudefinition von Pflegebedürftigkeit stark gestiegen. Im Dezember 2017 erhielten 3,41 Millionen Menschen Leistungen - 19 Prozent mehr als 2015.

    Steigerung beim Mindestlohn auf 9,19 Euro

    Zum Jahresbeginn steigt der gesetzliche Mindestlohn - und zwar von derzeit 8,84 Euro auf 9,19 Euro je Arbeitsstunde. Ab dem 1. Januar 2020 klettert er dann auf 9,35 Euro.

    Möglichkeit zu befristeter Teilzeit kommt

    Im Januar wird zeitlich befristete Teilzeit eingeführt. Die vereinbarte Arbeitszeit kann künftig für ein bis fünf Jahre verringert werden. Dann müssen die Arbeitgeber die Rückkehr in Vollzeit ermöglichen. Die befristete Teilzeit mit anschließender Brücke in Vollzeit gilt in Unternehmen mit mindestens 45 Beschäftigten, wenn der Mitarbeiter mindestens ein halbes Jahr in dem Betrieb ist. Arbeitgeber mit 46 bis 200 Beschäftigten müssen nur einem von 15 Arbeitnehmern den Anspruch auf Brückenteilzeit gewähren.

    Besserer Mieter-Schutz

    Mieter werden ab Januar besser vor Kostensprüngen geschützt. So darf die Miete nach Modernisierungen künftig binnen sechs Jahren nur noch um maximal drei Euro pro Quadratmeter steigen, in bestimmten Fällen nur um zwei Euro. Von den Kosten können statt elf Prozent noch acht Prozent auf die Mieter umgelegt werden. Zudem müssen Vermieter neuen Mietern offenlegen, was der vorherige Mieter gezahlt hat. Um Schikanen und das "Herausmodernisieren" zu verhindern, gibt es künftig Bußgelder für Vermieter sowie Schadenersatz für betroffene Mieter. Der Bundesrat hatte der Verschärfung der Mietpreisbremse Mitte Dezember zugestimmt.

    Stärkere Unterstützung für Langzeitarbeitslose

    Langzeitarbeitslosen wird 2019 beim Wiedereinstieg in das Berufsleben stärker geholfen. Für sie wird es geförderte Jobs geben. Fünf Jahre erhalten Arbeitgeber dafür Geld vom Staat: In den ersten beiden Jahren werden die Lohnkosten voll übernommen, dann sinkt der Zuschuss jedes Jahr um zehn Prozentpunkte. Bedingung ist, dass Langzeitarbeitslose älter als 25 Jahre sind und binnen sieben Jahren mindestens sechs Jahre Hartz IV bekommen haben.

    Weiterbildungen werden stärker  gefördert

    Beschäftigte sollen im neuen Jahr durch bessere Förderung von Weiterbildungen durch die Arbeitsagentur für den digitalen Wandel gewappnet werden. Unabhängig von Ausbildung, Alter und Betriebsgröße soll Weiterbildung ermöglicht und damit verbreitert werden. Auch für Aufstocker, die ihren geringen Lohn mit Hartz IV aufbessern, soll es eine solche Weiterbildungsförderung geben. Die Regelungen sollten weitgehend zum 1. Januar 2019 in Kraft treten.

    Supermärkte müssen Mehrwegflaschen-Bereich kennzeichnen

    Ab 1. Januar sind Supermärkte verpflichtet, am Regal gut sichtbar zu kennzeichnen, wo Einweg- und wo Mehrwegflaschen stehen. Das soll den Kunden helfen, sich bewusster zu entscheiden. Außerdem wird die Pfandpflicht ausgeweitet auf Einweg-Verpackungen mit Frucht- und Gemüse-Nektaren mit Kohlensäure - etwa Apfelschorlen aus Nektar - und Mischgetränke mit Molkeanteil von mehr als 50 Prozent. Für sie werden künftig 25 Cent Pfand fällig.

    2019 muss für mehr Getränke Pfand gezahlt werden

    Am 1. Januar 2019 tritt das neue Verpackungsgesetz in Kraft. Es soll das Recycling sowie die Vermeidung von Verpackungsabfällen in Deutschland fördern. Für Verbraucher bedeutet das neue Gesetz vor allem, dass künftig im Supermarkt oder am Kiosk für noch mehr Getränke Pfand gezahlt werden muss. Immerhin: Weiterhin kein Pfand wird auf Säfte und Wein fällig.

    Lkw-Maut auf Autobahnen und Bundesstraßen steigt

    Die Lkw-Maut auf Autobahnen und Bundesstraßen wird im neuen Jahr erhöht. In die neuen Sätze werden ab 1. Januar erstmals auch die Kosten der Lärmbelastung eingerechnet. Mehr berücksichtigt wird auch eine stärkere Straßenbelastung durch schwere Lastwagen. Durch die neuen Sätze und die seit Sommer geltende Ausweitung der Maut auf alle Bundesstraßen erwartet der Bund Einnahmen von durchschnittlich 7,2 Milliarden Euro pro Jahr - 2,5 Milliarden Euro mehr als bisher.

    Dritte Geschlechtsoption "divers" kommt

    Neben "männlich" und "weiblich" ist im Geburtenregister ab Januar auch die Option "divers" für intersexuelle Menschen möglich. Der Bundestag hatte die Einführung einer dritten Geschlechtsoption Mitte Dezember beschlossen. Damit setzte das Parlament eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem vergangenen Jahr um. Die bisherige Pflicht, einen Menschen dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zuzuordnen, wurde darin als Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht und das Diskriminierungsverbot gewertet.

    Die Reform der großen Koalition stand von Anfang an in der Kritik, weil eine Änderung im Geburtenregister auf Drängen der Union an die Vorlage eines ärztlichen Attests geknüpft wird. Diese Regelung wurde in den Ausschussberatungen nur leicht abgeschwächt. Danach soll nun in wenigen Ausnahmefällen auch eine eidesstattliche Versicherung der Betroffenen ausreichend sein.

    Steuererklärung: Sie haben jetzt mehr Zeit

    Für die Abgabe der Steuererklärung 2018 gelten erstmals offiziell neue Fristen. Generell haben alle im Vergleich zur bisherigen Regelung zwei Monate mehr Zeit. Wer zur Abgabe der Steuererklärung 2018 verpflichtet ist und diese selbst anfertigt, hat dafür bis Ende Juli 2019 Zeit. Bisher endete die Frist am 31. Mai. Wer abgeben muss und sich für die Erstellung professionelle Hilfe bei einem Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater holt, kann sich für die Einreichung der Steuererklärung 2018 bis Ende Februar 2020 Zeit lassen, also zwei Monate länger als bisher. Das berichtet die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.

    2019 drohen weitere Diesel-Fahrverbote

    Bislang gibt es Diesel-Fahrverbote nur auf zwei Straßenabschnitten in Hamburg. Doch 2019 drohen in zahlreichen weiteren Städten Fahrverbote für Selbstzünder. Betroffen sein dürften nach einer Auflistung des ADAC unter anderem Berlin, Bonn, Essen, Köln und Stuttgart.

    I-Tan-Listen beim Online-Banking stehen vor dem Aus

    Vor dem Aus stehen im neuen Jahr nach Angaben der Verbraucherzentrale NRW die sogenannten I-Tan-Listen für das Online-Banking. Die per Post verschickten Papierlisten mit durchnummerierten TANs dürfen demzufolge ab dem 14. September 2019 nicht mehr zur Autorisierung von Überweisungsaufträgen oder anderen Bankgeschäften verwendet werden. Denn sie erfüllen die Sicherheitsanforderungen der Zweiten Europäischen Zahlungsdienste-Richtlinie nicht.

    2019 gibt es wieder neue Geldscheine

    Ab dem 28. Mai gibt die Europäische Zentralbank (EZB) die neuen 100- und 200-Euro-Scheine heraus. Diese sind mit neuen Sicherheitsmerkmalen ausgestattet, die eine Fälschung erschweren sollen. Außerdem haben die neuen Scheine einen praktischen Vorteil, wie den NRW-Verbraucherschützern aufgefallen ist: "Sie sind kleiner als ihre Vorgänger - und passen somit wieder besser ins Portemonnaie." Die alten 100er und 200er Scheine bleiben aber gültig.

    Telefonate ins EU-Ausland werden günstiger

    Telefonate ins EU-Ausland sollen 2019 günstiger werden. Das EU-Parlament hat im November neue Regeln verabschiedet, wonach Gespräche aus dem eigenen Land in einen anderen EU-Staat nur noch maximal 19 Cent pro Minute kosten dürfen - egal, ob sie vom Handy oder Festnetz-Telefon aus geführt werden. Die Kosten pro SMS werden bei höchstens 6 Cent gedeckelt. Formal muss zwar noch der Rat der EU zustimmen, doch dies gilt als Formsache. Die neuen Preisobergrenzen könnten bereits im Mai 2019 in Kraft treten. (AZ, dpa, KNA)

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