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Neue Gesetze: Ikea, Kfz-Steuer, Lampen: Das ändert sich im September 2018

Neue Gesetze

Ikea, Kfz-Steuer, Lampen: Das ändert sich im September 2018

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    Was ändert sich ab 1. September 2018 in Deutschland? von Neuregelungen sind unter anderem autokäufer und Ikea-Kunden betroffen.
    Was ändert sich ab 1. September 2018 in Deutschland? von Neuregelungen sind unter anderem autokäufer und Ikea-Kunden betroffen. Foto: Fredrik von Erichsen, dpa

    Der 1. September 2018 bringt einige neue Gesetze und andere Änderungen in Deutschland mit sich. Betroffen von den Neuregelungen sind diesmal vor allem Autokäufer. Daneben geht es der Halogenleuchte an den Kragen - EU sei Dank. Hier der Überblick über die wichtigsten Veränderungen und neuen Gesetze.

    Neuer Abgastest ab September 2018 lässt Kfz-Steuer steigen

    Bereits seit einem Jahr müssen Autobauer sämtliche neue Fahrzeugtypen mit dem neuen Abgastest WLTP zertifizieren - ab 1. September 2018 müssen alle in der EU verkauften Neuwagen mit WLTP getestet worden sein.

    Der neue Test ist deutlich strenger als der für seine Schlupflöcher bekannte alte Test und liefert realistischere - also höhere - Abgaswerte. Für die Autohersteller bedeutet die Umstellung einen riesigen Aufwand, der im Fall des Volkswagen-Konzerns noch voraussichtlich bis zum Jahresende für Lieferprobleme sorgen wird.

    Darüber hinaus sorgt WLTP bei Neuwagenkäufern auch für höhere Kosten: Da die offiziellen Abgaswerte höher liegen als früher und die Kfz-Steuer an die Abgaswerte gekoppelt ist, steigt die Steuer ebenfalls in geringem Maße.

    Das Finanzministerium will die Auswirkungen des WLTP-Verfahrens auf die Kfz-Steuer zwölf Monate lang prüfen, bevor sie über eventuelle Entlastungen für Autofahrer entscheidet.

    EU läutet Ende der Halogenlampe ein

    Nach der Glühbirne verschwindet in der EU nun auch die Halogenlampe vom Markt. Um Energie zu sparen, ist vom 1. September an in allen 28 EU-Staaten der Verkauf besonders energiehungriger Halogenlampen verboten.

    Betroffen sind vor allem die meist birnen- und kerzenförmigen Leuchten der Energieklasse D mit ungebündeltem Licht. Stattdessen werden künftig hauptsächlich Energiesparlampen und LEDs in den Regalen liegen.

    Ausnahmen wird es etwa für platte Spotlampen, wie sie bei Deckenstrahlern genutzt werden, und für Halogenlampen in Schreibtischlampen oder Flutlichtern geben. Restbestände dürfen auch über September hinaus noch verkauft werden.

    Hintergrund des schrittweisen Auslaufens der Halogenlampe ist die sogenannte Ökodesign-Richtlinie der EU. Sie legt Anforderungen an die Energieeffizienz von Produkten fest. Eigentlich hätten die Halogenlampen schon 2016 vom Markt verschwinden sollen. Damals entschieden sich die EU-Staaten jedoch für eine Fristverlängerung. Seit 2012 sind in der EU konventionelle Glühlampen verboten.

    Die Halogenlampe stirbt aus: Vom 1. September an dürfen die meisten von ihnen in der EU nicht mehr produziert werden.
    Die Halogenlampe stirbt aus: Vom 1. September an dürfen die meisten von ihnen in der EU nicht mehr produziert werden. Foto: Patrick Pleul, dpa

    Neue Reihenfolge bei der Eingabe: Geldautomaten der Sparkassen werden umgestellt

    Sparkassen-Kunden müssen sich umgewöhnen, wenn sie am Automaten Geld abheben wollen. Denn die Bank nimmt in diesen Wochen eine entscheidende Änderung vor. War es bislang üblich, am Geldautomaten zuerst den Pin-Code einzugeben, müssen Kunden nun zuerst auswählen, wie viel Geld sie abheben wollen. Die Umstellung soll bis Mitte September 2018 abgeschlossen sein.

    Mehr zum Thema lesen Sie hier: Sparkassen-Kunden aufgepasst: Das ändert sich beim Geldabheben

    Ikea verschärft ab 1. September 2018 sein Rückgaberecht

    Der schwedische Möbelhändler Ikea schafft zum 1. September 2018 sein weitreichendes Rückgaberecht ab. Kunden können gekaufte Waren ab dem 1. September nur noch innerhalb eines Jahres zurückgeben, wenn diese neu und unbenutzt sind. Bislang hat der Zustand keine Rolle gespielt, was Ikea zufolge zu Missbrauch geführt hat. Das Handelsunternehmen nennt für den Schritt auch Umweltgründe, denn schließlich wandern auf diesem Weg kaum benutzte Waren auf den Müll.

    Mit dem nun auf ein Jahr eingeschränkten Rücknahmeversprechen geht Ikea allerdings noch weit über seine gesetzlichen Pflichten hinaus. „Ein Rücktritts- oder Widerrufsrecht gibt es für Kunden beim Kauf im Ladengeschäft grundsätzlich nicht“, sagt die Verbraucherzentrale Hamburg. Grundsätzlich und zur Überraschung vieler Konsumenten gelten die Regeln „Vertrag ist Vertrag“ und „gekauft ist gekauft“.

    Was sich im August 2018 geändert hat, lesen Sie hier: Bahnpreise, Kita-Gebühren und mehr: Was sich ab 1. August ändert.

    Was sich am 1. November 2018 ändert, lesen Sie hier.

    (AZ, dpa)

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