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Insolvenz
21.01.2020

Thomas-Cook-Pleite: So kommen Betroffene jetzt an ihr Geld

Damit die Bundesregierung den Ausgleich an die betroffenen Kunden zahlen kann, sollten diese spätestens jetzt ihre Ansprüche geltend machen, so die Behörde.
Foto: Marcel Kusch, dpa

Bundesregierung kündigt ein „einfaches Prozedere“ für Ausgleichszahlungen an. Aber wer eine Erstattung will, muss aktiv werden.

Das Justizministerium will Geschädigte der Thomas-Cook-Insolvenz in einem „einfachen, für die Pauschalreisenden kostenfreien Prozedere“ entschädigen. Damit die Bundesregierung den Ausgleich an die betroffenen Kunden zahlen kann, sollten diese spätestens jetzt ihre Ansprüche geltend machen, so die Behörde. Nach Angaben der Fachzeitschrift fvw sind nach neuesten Zahlen insgesamt rund 500.000 Urlauber betroffen, die An- und Vollzahlungen für Reisen getätigt haben.

Warum springt die Bundesregierung ein?

Grundsätzlich sind Pauschalreisende bei einer Zahlungsunfähigkeit ihres Reiseveranstalters versichert und erhalten ihr Geld zurück. Nachweis dafür ist der Sicherungsschein, den sie bei der Buchung erhalten. Die Schadenssumme der Thomas-Cook-Pleite, nach aktuellem Stand sind es über 280 Millionen, übersteigt aber die die Haftungshöchstgrenze von 110 Millionen Euro pro Geschäftsjahr bei Zurich-Versicherungen erheblich. 59,6 Millionen Euro hätten bereits aufgewendet werden müssen, um Urlauber nach Hause zu holen. Laut Bundesregierung liegt die Quote für eine Regulierung der Ansprüche derzeit bei nur 17,5 Prozent. Der Bund prüft nun, ob diese Haftungshöchstgrenze zulässig ist. Schätzungen zufolge könnte gesamte Schadenssumme der Pleite auf bis zu 500 Millionen Euro ansteigen.

Wer kann von den Ausgleichszahlungen durch die Bundesregierung profitieren?

Alle Kunden, die bei Thomas Cook international, einer deutschen Tochter des Unternehmens (etwa Neckermann, Öger oder Bucher) oder bei der Tour Vital Touristik GmbH gebucht haben. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Kunde nicht bereits von Zurich-Versicherung oder von dritter Seite, etwa dem Insolvenzverwalter der einzelnen Cook-Töchter entschädigt wird.

Was muss ich unternehmen, um Ausgleichszahlungen zu erhalten?

So weit noch nicht geschehen, sollten Thomas-Cook-Kunden ihre Ansprüche auf der Website von Zurich-Versicherungen anmelden, teilt das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz mit. Dort muss zunächst eine Schadensanzeige ausgefüllt werden. Benötigt werden außerdem die vollständige Buchungsbestätigung des Reiseveranstalters, Nachweise über die Zahlungen des Reisepreises, Zustimmungserklärung der Reisenden und der Sicherungsschein. Darüber hinaus müssen die Ansprüche bei den zuständigen Insolvenzanbietern angemeldet werden. Nähere Informationen dazu unter www.bmjv.de

In welcher Höhe leistet der Bund Ausgleichszahlungen?

Die Bundesregierung beabsichtigt die Differenz zwischen dem geleisteten Reiseausgaben und der Entschädigung von Zurich-Versicherung auszugleichen. Das Justizministerium nennt folgendes Rechenbeispiel: Wenn jemand Unkosten in Höhe von 1000 Euro hatte und von der Zurich-Versicherung nur 175 Euro als Entschädigung erhält, kann vom Bund 825 Euro erwarten.

Wer hat keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung? Eine Ausgleichszahlung entfällt vollständig oder teilweise, wenn Beträge, die per Lastschrift vom Konto eingezogen wurden, in den dafür vorgesehenen Verfahren zurückgebucht werden. Das Gleiche gilt, soweit eine Kreditkartenzahlung an Thomas Cook in dem dafür vorgesehenen „Chargeback-Verfahren“ zurückgeholt wird.

Lesen Sie dazu auch: Nach Pleite: Türken kaufen Markenrechte an "Neckermann Reisen"

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