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Karlsruhe: Fitness-Unternehmerin verliert vor BGH gegen Bewertungsportal Yelp

Karlsruhe

Fitness-Unternehmerin verliert vor BGH gegen Bewertungsportal Yelp

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    Auf Yelp können Nutzer vieles bewerten, zum Beispiel Restaurants, Dienstleister oder Geschäfte.
    Auf Yelp können Nutzer vieles bewerten, zum Beispiel Restaurants, Dienstleister oder Geschäfte. Foto: Jennifer Weese, dpa
    Fitnessstudio-Betreiberin Renate Holland hat das Online-Portal Yelp wegen seines Bewertungssystems verklagt.
    Fitnessstudio-Betreiberin Renate Holland hat das Online-Portal Yelp wegen seines Bewertungssystems verklagt. Foto: Lino Mirgeler, dpa

    Das Onlinebewertungsportal Yelp darf seine in Sternen ausgedrückte Gesamtbewertung von Unternehmen auf eine automatisierte Auswahl stützen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag im Streit zwischen einer Betreiberin mehrerer Fitnessstudios im Raum München und dem Internet-Unternehmen. Die Sport-Unternehmerin fühlte sich zu schelcht bewertet. Der VI. Zivilsenat hob ein anderslautendes Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München auf.

    Richter: Gewerbetreibender muss Kritik grundsätzlich hinnehmen

    Die rechtlich geschützten Interessen der Klägerin überwiegen nach Überzeugung des BGH-Senats nicht die schutzwürdigen Belange von Yelp. Die Einstufung von Bewertung in "empfohlen" und "nicht empfohlen" sei durch die Berufs- und Meinungsfreiheit geschützt. "Ein Gewerbetreibender muss Kritik an seinen Leistungen und die öffentliche Erörterung geäußerter Kritik grundsätzlich hinnehmen", sagte der Vorsitzende Richter Stephan Seiters. (Az. VI ZR 495/18 u.a.). 

    Lesen Sie dazu auch: Yelp, Tripadvisor, Jameda: Die Macht der Bewertungsportale (Plus+)

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