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Absicherung: Kranker Partner: Was bei der Vorsorgevollmacht wichtig ist

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Kranker Partner: Was bei der Vorsorgevollmacht wichtig ist

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    Eine Vorsorgevollmacht kann nicht nur vom Notar, sondern auch von einer städtischen Betreuungsbehörde beglaubigt werden.
    Eine Vorsorgevollmacht kann nicht nur vom Notar, sondern auch von einer städtischen Betreuungsbehörde beglaubigt werden. Foto: Patrick Pleul, dpa (Symbol)

    Der Fall eines Mannes berührt: Er hat jahrelang mit seiner Partnerin in deren Haus gelebt, bis sie plötzlich schwer krank wird und nicht mehr für sich sorgen kann. Sie hat keine Vorsorgevollmacht hinterlassen. Andere verfügen nun über das Haus. Er selbst weiß nicht, ob er noch weiter dort leben kann.

    Die Vorsorgevollmacht ist ein wichtiges Dokument, mit dem Menschen vorab bestimmen können, wer für sie handeln kann, wenn sie wegen einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls die Dinge des eigenen Lebens nicht mehr regeln können – weder beim Arzt, bei der Bank, in der eigenen Firma oder beim Notar, um nur ein paar Beispiele zu nennen. Tun sie das nicht, wird vom Gericht ein gesetzlicher Betreuer eingesetzt, der nicht zwangsläufig aus dem Kreis der Angehörigen kommen muss.

    Notare wollen zwischen 200 und 400 Euro für die Beglaubigung

    Viele Menschen scheuen vor einer Vorsorgevollmacht auch wegen der Kosten zurück. Lässt man sie beim Notar – verbunden mit der empfehlenswerten juristischen Beratung – beglaubigen, kostet das je nach vorhandenem Vermögen zwischen 200 und 400 Euro pro Person. Es geht aber auch deutlich günstiger.

    In den Landratsämtern und den Rathäusern der kreisfreien Städte gibt es Betreuungsstellen. Dort finden Bürger einen Urkundsbeamten, der die zuvor verfasste Vorsorgevollmacht öffentlich beglaubigen kann.

    Er muss feststellen, dass der Vollmachtgeber bei der Unterzeichnung voll geschäftsfähig ist. Für die Beglaubigung fällt beispielsweise im Landratsamt Günzburg eine Gebühr von zehn Euro an.

    Vordrucke für die Vorsorgevollmacht gibt es im Internet

    Für die Vorsorgevollmacht gibt es Vordrucke, die aus dem Internet heruntergeladen werden können. Sehr geläufig ist hier der Vordruck des bayerischen Justizministeriums. Man kann die Formulare auch im Buchhandel erwerben.

    Gut ist es dann noch, die Urkunde im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer zu registrieren. Auch das ist online gegen eine kleine Gebühr von 2,50 Euro unter www.vorsorgeregister.de möglich. Dieser Weg wird vor allem jungen und nicht so wohlhabende Menschen ans Herz gelegt, damit es ihnen nicht so geht, wie dem Mann, dessen Partnerin plötzlich krank wurde.

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