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Altersvorsorge: Nicht ohne Sponsoring vom Chef: Lohnt sich eine Betriebsrente?

Altersvorsorge

Nicht ohne Sponsoring vom Chef: Lohnt sich eine Betriebsrente?

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    Wer ein Leben lang arbeitet, möchte auch im Alter von den Rentenbezügen leben können. Doch nicht jedes Vorsorgemodell lohnt sich wirklich.
    Wer ein Leben lang arbeitet, möchte auch im Alter von den Rentenbezügen leben können. Doch nicht jedes Vorsorgemodell lohnt sich wirklich. Foto: Silas Stein, dpa (Symbol)

    Im Sommer dreht sich das Job-Karussell besonders schnell. Millionen junge Menschen starten ins Berufsleben, andere wechseln die Stelle. Dabei werden oft die Weichen gestellt für eine Altersversorgung über die Firma. Betriebsrente – das klingt gut. Mehr als eine Direktversicherung haben viele Arbeitgeber aber nicht zu bieten. Die Mitarbeiter sollen sie häufig allein finanzieren. Kein gutes Geschäft, warnen Verbraucherschützer. Die betriebliche Entgeltumwandlung lohne sich nur, wenn der Chef viel beisteuere. Zwar wird sein Zuschuss von 15 Prozent bald Pflicht, Experten halten das aber für zu wenig. Lohnenswert sei die Betriebsrente erst bei 40 Prozent Arbeitgeberanteil, sagt Merten Larisch, Altersvorsorgeexperte der Verbraucherzentrale Bayern. Sonst drohe ein schlechtes Geschäft.

    Das ist im Angebot: Seit 2002 haben Arbeitnehmer generell das Recht auf betriebliche Altersvorsorge. Es gibt fünf verschiedene Modelle. Die früher weitgehend arbeitgeberfinanzierten Pensionszusagen, Absicherungen über Pensionsfonds, Unterstützungs- und Pensionskassen sind jedoch rar geworden. Was vor allem junge Mitarbeiter heute angeboten bekommen, ist meist die Direktversicherung, eine klassische Lebensversicherung. Vor allem in kleineren und mittleren Betrieben ist sie beliebt.

    Betriebsrente: Auf den ersten Blick profitieren Arbeitnehmer und -geber

    Das lockt: Beim ersten Hinsehen scheint die Direktversicherung attraktiv. Arbeitnehmer verzichten auf einen Teil ihres Bruttogehalts. Das Geld fließt dafür in den Vertrag, den der Chef für sie abschließt – noch bevor Steuern und Sozialabgaben abgehen. Der Staat fördert diese Entgeltumwandlung. Beträge bis monatlich maximal 404 Euro sind steuerfrei. Es fallen bis zur Höchstgrenze von 254 Euro im Monat auch keine Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung an. Beschäftigten wird gern vorgerechnet, dass die Ansparphase für sie sehr vorteilhaft ist. Ein Beispiel: Wer 2.500 Euro brutto im Monat verdient, steckt davon 100 Euro in die betriebliche Altersvorsorge. Er spart damit Steuern und Sozialabgaben von rund 48 Euro. Obwohl er 100 Euro abzwackt, reduziert sich sein Nettogehalt nur um rund 52 Euro. Der Arbeitgeber profitiert, weil er sich seinen Anteil an den Sozialabgaben erspart.

    Das sagt niemand: Arbeitnehmer bekommen nur selten vorgerechnet, was sie bei Rentenbeginn an Nachteilen erwartet. Was der Staat anfangs gibt, holt er sich am Ende zurück. Daran hat das neue Gesetz nichts geändert. Die Betriebsrentner müssen bei Auszahlung der Direktversicherung volle Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen – das sind aktuell gut 18 Prozent, die allein dafür jeden Monat von der Rente abgehen. Das „führt zu einer erheblichen Belastung der Rentner im Alter“, kritisiert Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des Bunds der Versicherten (BdV). Würden die Beschäftigten eine Lebensversicherung privat und nicht über den Chef besparen – oder wären sie privat krankenversichert – müssten sie keinen Cent Sozialabgaben darauf zahlen. Dazu kommt: Jeder, der ab 2040 in Rente geht, muss seine Betriebsrente zu hundert Prozent versteuern. Die anfängliche Steuerfreiheit gilt bei der Auszahlung nicht mehr. Weitere Haken: Wer im Job weniger in die Rentenkasse einzahlt, bekommt später entsprechend weniger heraus. Das kann sich auch beim Kranken-, Eltern- oder Arbeitslosengeld sowie bei einer Erwerbsminderungsrente bemerkbar machen.

    Das ist entscheidend: Für die, die mit einer Direktversicherung vorsorgen wollen, kann sich das nur unter zwei Voraussetzungen rechnen, sagt Theo Pischke, Experte von Stiftung Warentest: Der Chef muss einen Vertrag mit guten Konditionen vorlegen. Sonst kommen am Ende nicht einmal die eingezahlten Beiträge heraus. Und der Chef muss noch ordentlich Geld beisteuern – sonst lohnt es sich von vornherein nicht.

    Beim Modell der Betriebsrente gibt es einige Haken

    Das ist neu: Bald müssen alle Chefs finanziell ran. So sieht es das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz der Bundesregierung vor, das den Zuschuss ab 2018 in Stufen zur Pflicht macht. Mindestens 15 Prozent sollen Arbeitgeber dann für Neuverträge locker machen, die tarifgebunden geschlossen werden. Ab 2019 muss der Zuschuss auch bei allen anderen neuen Verträgen fließen, ab 2022 zudem in laufende Altverträge, die vor 2019 geschlossen wurden. Holger Balodis, unabhängiger Altersvorsorgeexperte, hält 15 Prozent allerdings für zu wenig, um die Nachteile des Direktversicherungsmodells für den Arbeitnehmer abzufedern.

    Das ist empfehlenswert: Wer eine Direktversicherung von der Firma angeboten bekommt, solle sie auf keinen Fall ungeprüft unterschreiben, rät Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Womöglich kann es sinnvoll sein, noch so lange zu warten, bis der Chef Geld dazugeben muss. Verbraucherzentralen beraten und checken die vorgerechnete Rendite. Vor allem jungen Leuten sollte klar sein, dass sie sich mit einer Police auf Jahrzehnte binden. Sie ist nicht kündbar, nicht einmal in finanzieller Notlage oder während einer Babypause ohne Einkommen. Es ist nur eine Beitragsfreistellung möglich. Die nagt aber am Ertrag. Erst im Rentenalter kann der Kunde an sein Geld. Zusatzhaken: Beim Jobwechsel kann der Vertrag oft nicht ohne Einbußen beim neuen Arbeitgeber weitergeführt werden. Trotz neuen Gesetzes kann privat fürs Alter sparen nach Ansicht von Verbraucherschützern die bessere Alternative sein, flexibler und rentabler.

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