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Reisemängel: Schimmel, Lärm, defekter Pool: Besser sofort reklamieren

Reisemängel

Schimmel, Lärm, defekter Pool: Besser sofort reklamieren

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    In der EU sind die Roaming-Gebühren weggefallen - das gilt jedoch nicht auf Kreuzfahrtschiffen in EU-Gewässern. Urlauber sollten sich vor horrenden Kosten schützen, zum Beispiel mit Datenpaketen zum Festpreis.
    In der EU sind die Roaming-Gebühren weggefallen - das gilt jedoch nicht auf Kreuzfahrtschiffen in EU-Gewässern. Urlauber sollten sich vor horrenden Kosten schützen, zum Beispiel mit Datenpaketen zum Festpreis. Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn

    Es könnte so einfach sein: Koffer packen, am Reiseziel ankommen und Urlaub genießen. Doch wenn Unterkunft, Verpflegung oder Rahmenprogramm bei der Buchung vielversprechender aussahen, als sie tatsächlich sind, wird die Reise schnell zur Enttäuschung. In manchen Fällen dürfen Urlauber auf finanzielle Entschädigung hoffen.

    Reisemängel: Enttäuschte Urlauber haben auf Entschädigung geklagt

    Der ADAC hat eine Tabelle veröffentlicht, in der Verbraucher sehen können, welche Summen enttäuschte Urlauber in den vergangenen 20 Jahren vor deutschen Gerichten einklagen konnten. Von der Anreise bis zum Tagesausflug wird übersichtlich gezeigt, welche Entschädigung Verbraucher erstritten haben.

    Dabei haben es Pauschalreisende deutlich leichter, denn ihr Ansprechpartner ist in jedem Fall der Reiseveranstalter. Bei selbst organisierten Reisen müssen Urlauber sich an die einzelnen Vertragspartner wie den Besitzer ihrer Ferienwohnung wenden, wobei womöglich ausländisches Recht gilt.

    Ist es also möglich, seinen Urlaub im Nachhinein mit Beschwerden und Klagen günstiger zu machen als er eigentlich angeboten wurde? Experten sagen nein. Die Übersicht des ADAC bietet nämlich nur Anhaltspunkte und Richtwerte. Alle Gerichtsurteile wurden unabhängig voneinander gefällt und basieren auf der Betrachtung der Einzelfälle.

    Nur weil ein anderer Urlauber bei einem ähnlichen Mangel eine hohe Geldsumme an Schadenersatz erhalten hat, heißt das nicht, dass jeder enttäuschte Urlauber ebenso hoch entschädigt wird. Denn nur ein Richter kann im konkreten Fall entscheiden, ob es sich tatsächlich um einen Reisemangel handelt und wie er zu gewichten ist.

    Überbuchung, Verspätung, Ausfall: Was Flugreisende einfordern dürfen

    Wie sollten Urlauber reagieren, wenn sie an ihrem Reiseziel unglücklich mit Unterkunft oder Rahmenprogramm sind? Experten raten, alle Mängel genau zu dokumentieren. Am besten funktioniert das mit dem eigenen Smartphone: Wer recht bekommen will, sollte unbedingt einen Foto- oder Videobeweis liefern.

    Die Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern, Juliane von Behren, sagt: "Der Reisende muss dem Anbieter die Möglichkeit geben, den Mangel zu beseitigen." Nur dann könne er auch Preisminderung verlangen. Deshalb sollten Urlauber sich ruhig trauen, sich zu beschweren.

    Auch bei Flugreisen lohnt es sich, häufig zu reklamieren. Startet der Flieger später als angekündigt, haben Urlauber ein Recht auf eine kostenlose Betreuung. Diese umfasst Mahlzeiten, Erfrischungen, zwei Telefongespräche oder E-Mails und falls nötig Hotelübernachtungen inklusive Transfer - allerdings nur, wenn der Flug auf einer Kurzstrecke mindestens zwei, auf einer Mittelstrecke mindestens drei und auf einer Langstrecke mindestens vier Stunden Verspätung hat.

    Um die Leistungen zu erhalten, sollten Urlauber sie offensiv beim Personal der Fluglinie am Flughafen einfordern. Startet der Flieger extrem stark verspätet oder gar nicht, haben Fluggäste einen Anspruch auf verschiedene finanzielle Ausgleichsleistungen. Eine Übersicht bietet die Verbraucherzentrale, die auch Musterbriefe zur Verfügung stellt, mit denen Reisende im Nachhinein Ansprüche geltend machen können.

    Preisminderung bei Reisemängeln: Wann sich eine Klage lohnt

    Ob sich eine Klage wirklich lohnt, hängt von mehreren Faktoren ab. Die Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern, Juliane von Behren, sagt: "Es kommt darauf an, wie stark die Beeinträchtigung für den Reisenden war und wie lange er mit den Mängeln leben musste." Außerdem spiele eine Rolle, welches Ausmaß die Mängel im Hinblick auf die gesamte Reise hatten und wie der Reiseveranstalter auf Beschwerde der Urlauber reagiert hat.

    Ebenso dürfte offen sein, wie lange die Urlaubs-Entspannung bei denjenigen anhält, die sich kurz nach der Reise mit Schriftverkehr und Gerichtsverfahren beschäftigen müssen. Aber: Ist die Klage erfolgreich und die finanzielle Entschädigung entsprechend hoch, kann sich der urlaubsreife Kläger gleich den nächsten Urlaub finanzieren.

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