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Sonderkündigungsrecht: Steigende Strompreise: So wechseln Verbraucher den Anbieter

Sonderkündigungsrecht

Steigende Strompreise: So wechseln Verbraucher den Anbieter

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    Strom wird wohl bald deutlich teurer.
    Strom wird wohl bald deutlich teurer. Foto: Jens Büttner/dpa

    Im Durchschnitt müssen Privatleute heute fast doppelt so viel für Strom zahlen als noch im Jahr 2000, wie das Statistische Bundesamt 2014 erhoben hatte. Vor allem höhere Steuern und Umlagen wie die zur Finanzierung der erneuerbaren Energien seien dafür die Ursache.

    Doch von 2017 an kommt es für Stromkunden noch dicker, der Stromnetzbetreiber Tennet erhöht seine Preise massiv. Schuld daran sind wohl die Folgekosten der Energiewende. Die Folgen für Verbraucher werden spürbar sein: Ein Drei-Personen-Haushalt wird Expertenschätzungen zufolge wohl etwa 30 Euro mehr im Jahr bezahlen müssen.

    Doch die steigenden Preise können auch eine Chance für Stromkunden sein, sich wieder einmal kritisch mit Ihrem Tarif auseinanderzusetzen. Denn das lohnt sich in fast jedem Fall, wie Verbraucherschützer regelmäßig betonen.

    Stromanbieter sollten mehrere Zahlungsmöglichkeiten angeben. Wenn nur eine Option besteht, sollte der Verbraucher noch mal nachhaken oder sich an die Verbraucherzentrale wenden.
    Stromanbieter sollten mehrere Zahlungsmöglichkeiten angeben. Wenn nur eine Option besteht, sollte der Verbraucher noch mal nachhaken oder sich an die Verbraucherzentrale wenden. Foto: Jens Kalaene (dpa)

    Die einfachste Methode, Geld zu sparen, kann ein Anruf beim jeweiligen örtlichen Versorger sein. Kunden können immer einen preisgünstigeren Tarif fordern. Mit dem Wechsel von der Grundversorgung in einen Sondervertrag ergeben sich allerdings neben Preisvorteilen in der Regel auch Vertragsänderungen, wie etwa neue Vertrags- und Folgelaufzeiten sowie längere Kündigungsfristen.

    Wenn der Anbieter die Preise erhöht, gilt: Preissteigerungen berechtigen oft zum Ausstieg aus dem Vertrag. Denn dann können Kunden von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Über die geplanten Preisänderungen und das Recht zur Sonderkündigung muss der Versorger seine Kunden mindestens sechs Wochen vorher informieren.

    Neuer Stromanbieter: Wann Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht haben

    Ein Sonderkündigungsrecht haben Kunden auch bei Änderungen der Vertragsbedingungen - und Preiserhöhungen können ebenfalls als Vertragsveränderungen angesehen werden. Wer in eine neue Wohnung zieht, kann häufig ebenfalls einen anderen Anbieter wählen. Allerdings ist ein Wechsel nur problemlos möglich, wenn Kunden zuvor in der Grundversorgung waren. Kunden mit Sonderverträgen sollten einen Blick in ihre Verträge werfen. Mitunter ermöglichen sogenannte Umzugsklauseln in solchen Fällen einen Wechsel. Strompreise – Große regionale Preisunterschiede in Deutschland

    Laut Informationen der Verbraucherzentrale Bayern zeichnen zwei Dinge jeden guten neuen Tarif aus: Er muss Einsparungen ermöglichen und zugleich kundenfreundliche Vertragsbedingungen haben. Die Vertragslaufzeiten sollten nicht mehr als ein Jahr betragen. Kurze Folgelaufzeiten ermöglichen, dass Kunden relativ schnell auf aktuelle Preisentwicklungen reagieren und eventuell zu einem neuen Anbieter wechseln können, so die Verbraucherschützer. Die Kündigungsfrist sollte nicht mehr als einen Monat betragen. Sollte sich schließlich der Strom- oder Gaspreis ändern, müsse der neue Versorger ein Sonderkündigungsrecht gewähren.

    Wie finden Kunden den günstigsten Stromanbieter?

    Am schnellsten über Vergleichsportale im Internet. Das sind neben Check24 und Verivox etwa Toptarif und Mut zum Wechseln. Daniela Czekalla von der Verbraucherzentrale Bayern in München rät, bei mehreren Portalen zu recherchieren: "Die Portale finanzieren sich auch über Provisionen von Anbietern und platzieren deswegen oft Angebote ganz oben, die nicht die preiswertesten sind."

    Welcher Stromanbieter ist der günstigste? Bei dieser Frage sollen Vergleichsportale Verbrauchern helfen. Das tun sie aber nur bedingt, meint die Stiftung Warentest.
    Welcher Stromanbieter ist der günstigste? Bei dieser Frage sollen Vergleichsportale Verbrauchern helfen. Das tun sie aber nur bedingt, meint die Stiftung Warentest. Foto: Armin Weigel/dpa

    Verbraucher sollten außerdem darauf achten, ob die Portale Suchoptionen voreingestellt haben, die nicht zu den eigenen Bedürfnissen passen. Ganz wichtig: "Oft wird beim Preisvergleich ein Wechselbonus eingerechnet. Den zahlt der Anbieter aber nur im ersten Jahr", sagt Czekalla. Die tatsächlichen Preise ermitteln Verbraucher also, indem sie den Bonus rausrechnen. Als Grundlage für den Preisvergleich dient der Verbrauch, der auf der letzten Jahresabrechnung ausgewiesen wurde.

    Stromanbieterwechsel: Hier müssen Verbraucher aufpassen

    Verträge mit Vorkasse seien schlecht, weil der Verbraucher auf den Kosten sitzen bleibe, warnen die Verbraucherschützer aus Bayern. Vorsicht gelte vor allem bei Paketpreisen - denn wenn man mehr verbrauche, als im Paket enthalten ist, könne das teuer werden. Das Beste zum Schluss: Ist ein neuer Versorger gefunden, müssen Kunden lediglich mit ihm einmal einen Vertrag abschließen. Alles Weitere erledigt er für Sie. (mit dpa)

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