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Sterbegeldversicherung: Lohnt sich das?

Finanzkolumne

Sterbegeldversicherung: Lohnt sich die Wette auf den eigenen Tod?

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    Wer für den eigenen Tod vorsorgen will, muss keine Sterbegeldversicherung abschließen.
    Wer für den eigenen Tod vorsorgen will, muss keine Sterbegeldversicherung abschließen. Foto: Robert Günther, dpa (Symbol)

    Der eigene Tod ist zwar gewiss, er kommt aber dennoch meist überraschend. Eine Situation des maximalen Kontrollverlustes, in der man darauf vertrauen muss, dass andere alles für einen regeln. Für viele Menschen ist dieses Thema mit Verunsicherung und Scham besetzt. Wer will seinen Angehörigen oder Freunden schon zur Last fallen, insbesondere finanziell?

    Dass zumindest Letzteres nicht passiert, soll sich durch eine Sterbegeldversicherung verhindern lassen. Diese funktioniert wie eine Kapitallebensversicherung, bei der das Risiko des Todesfalls zu 100 Prozent eintritt.

    Stirbt man vor Ende der Laufzeit, wird eine festgelegte Versicherungssumme ausgezahlt. Trotz einer statistisch ansteigenden Lebenserwartung wettet man also auf den früheren eigenen Tod. Derzeit kann sich ein 50 Jahre alter Mann für einen monatlichen Beitrag von etwa 30 Euro mit einer Versicherungssumme von 8.000 Euro absichern. Das entspricht den durchschnittlichen Kosten für eine „würdige“ Beerdigung. Mit 72 Jahren hätte er schon so viel Beitrag wie Versicherungssumme bezahlt. Lebt der Versicherte länger, übersteigen die eingezahlten Beiträge dann sogar die Garantieleistung. Vorteilhaft für Versicherer: Viele Senioren merken gar nicht oder erst spät, dass sie den Vertrag in eine beitragsfreie Versicherung umwandeln können.

    Sterbegeldversicherung: Im Ergebnis gleicht die Versicherung einem unrentablen Sparvertrag

    Zu zeitig sollte man aber auch nicht versterben. Ein Vorteil der Sterbegeldversicherung ist dabei, dass sie ohne Gesundheitsfragen auskommt, also auch kranke Menschen aufnimmt. Dafür muss man aber meist eine Wartezeit von bis zu drei Jahren erfüllen. Stirbt man in dieser Phase, erhalten die Angehörigen in der Regel nur die eingezahlten Beiträge zurück.

     Im Ergebnis ist die Sterbegeldversicherung meist ein unrentabler Sparvertrag, weil ein Großteil der Prämien für Risiko- und Verwaltungskosten verwendet wird. Daran ändern rechnerisch auch weder die magere Garantieverzinsung noch versprochene Überschussbeteiligungen etwas.

    Nach dem Gesetz tragen die Erben die Beerdigungskosten. Können diese Kosten aus dem Nachlass bestritten werden, ist eine Sterbegeldversicherung überflüssig. Erblasser sollten versuchen, frühzeitig den für die Bestattung angedachten Teil langfristig anzusparen und – ganz wichtig – dies auch der Familie mitzuteilen.

    Wer fürchtet, nichts zu vererben zu haben, und seine Angehörigen vor Beerdigungskosten bewahren möchte, kann besser eine kostengünstigere Risikolebensversicherung abschließen. Außerdem besteht für finanzschwache Angehörige immer auch die Möglichkeit einer Kostenübernahme bei der Kommune.

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