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Steuererklärung: Versicherungen lassen sich von der Steuer absetzen

Steuererklärung

Versicherungen lassen sich von der Steuer absetzen

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    Wer gerade noch dabei ist, seine Steuererklärung zu machen, sollte den folgenden Text ganz genau lesen. Denn viele Versicherungen lassen sich absetzen.
    Wer gerade noch dabei ist, seine Steuererklärung zu machen, sollte den folgenden Text ganz genau lesen. Denn viele Versicherungen lassen sich absetzen. Foto: Christin Klose, dpa

    Die Lohn- und Einkommenssteuer kostet Arbeitnehmer und Selbstständige jährlich jede Menge Geld. Den einen oder anderen Kniff zu kennen, wie sich die Steuerlast mindern lässt, kann sich da auszahlen: Wenn man es richtig macht, ist häufig eine vierstellige Summe an Steuererstattung drin. Besonders lukrativ sind Beiträge zu bestimmten Versicherungen sowie zur Altersvorsorge, denn diese können oftmals vollständig geltend gemacht werden. Ein paar Spar-Tipps:

    Welche Versicherungsbeiträge lassen sich von der Steuer absetzen?

    Alles, was in den Begriff Vorsorge fällt, lässt sich in der Steuererklärung geltend machen. Dazu zählt neben der Berufsunfähigkeitsversicherung der Haftpflichtbereich: Kosten für die private Haftpflichtversicherung können genauso geltend gemacht werden wie die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, die Hundehalter- sowie die Kfz-Haftpflicht. Solche Beiträge fasst das Finanzamt unter dem Begriff Sonderausgaben zusammen, die das zu versteuernde Einkommen mindern – und damit letztlich dafür sorgen, dass die Steuerlast geringer ausfällt.

    Aufpassen muss man bei der Kfz-Versicherung, wenn man neben der Haftpflichtversicherung auch noch über eine Kaskoversicherung verfügt: Der Beitrag für Letztere lässt sich nämlich nicht von der Steuer absetzen – nur der Haftpflichtanteil kann geltend gemacht werden. Da sich beide Versicherungsbausteine meist auf derselben Jahresrechnung befinden, muss man diese in der Regel auseinanderrechnen.

    Sind Beiträge für Rechtsschutzversicherungen ebenfalls abzugsfähig?

    Ob Verkehrs-, Miet- oder Privatrechtsschutz: Die Beiträge für die meisten Rechtsschutzpolicen lassen sich laut Angaben der Bundessteuerberaterkammer als Sachversicherungen nicht von der Steuer absetzen. Es gibt jedoch Ausnahmen, nämlich all jene Rechtsschutzversicherungen, die in direktem Zusammenhang zur beruflichen Tätigkeit stehen – etwa um sich gegen Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber zur Wehr zu setzen. Diese sind als Werbungskosten absetzbar, ähnlich wie beruflich veranlasste Fahrtkosten, Kosten für Berufskleidung oder auch Bewerbungskosten.

    Werbungskosten, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis des Verbrauchers stehen, werden in Höhe von 1000 Euro pro Jahr als pauschaler Betrag von der Steuer abgezogen. Deshalb ist die Angabe der Rechtsschutzversicherung in der Steuererklärung vor allem dann sinnvoll, wenn die Werbungskosten höher als 1000 Euro im Jahr sind. Selbstständige haben zudem die Möglichkeit, die Kosten für ihren Rechtsschutz als Betriebsausgabe steuermindernd anzugeben.

    Was muss man bei Risikolebensversicherungen bedenken?

    Die Risikolebensversicherung spielt eine besondere Rolle in Steuerfragen: Einerseits können die Beiträge als Sonderausgaben geltend gemacht werden und damit die Steuerschuld senken. Daneben muss man allerdings beim Abschluss genau darauf achten, wer im Todesfall die Leistung erhält – und wie viel der Begünstigte in diesem Fall wiederum an Steuern darauf zahlen muss. Denn auf den Ertragsanteil der Auszahlung fällt Erbschaftssteuer an. „Für Ehepartner sowie Kinder gibt es zwar Freibeträge von 500000 beziehungsweise 400000 Euro“, sagt Michael Martin von der Nürnberger Versicherung. „Doch wenn unverheiratete Partner die Begünstigten sind, reduziert sich der Freibetrag je nach Steuerklasse auf 20000 Euro.“ Der Experte verrät einen Trick, um diese Zahlung zu umgehen: Ist der Begünstigte auch der Versicherungsnehmer, also der Vertragspartner der Versicherung, muss er keine Steuern zahlen. Der Begünstigte muss dann statt seines eigenen Lebens nur das seines Partners versichern.

    Kann man die Krankenversicherung von der Steuer absetzen?

    Mit der Einkommenssteuererklärung können Beiträge zur privaten Krankenversicherung geltend gemacht werden – und zwar für diejenigen Leistungen, die der Grundversorgung durch die gesetzlichen Kassen entsprechen. Bei einem Tarif, dessen Leistungen darüber hinausgehen – zum Beispiel Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer – sind die Beiträge nicht abzugsfähig. Das gilt auch für die Beiträge zur Finanzierung eines Krankengeldes. Auch für gesetzlich Versicherte ist die Krankenversicherung in großem Umfang absetzbar: Seit Anfang 2010 können die Beiträge als Sonderausgaben angesetzt werden. Nur die Beiträge zur Finanzierung des Krankengeldes sind nicht abzugsfähig. In der Praxis bedeutet dies, dass für die meisten gesetzlich Versicherten eine Kürzung des abzugsfähigen Beitrags von vier Prozent gilt.

    Was ist mit der privaten Altersvorsorge?

    Als Altersvorsorgeaufwendungen können laut Angaben von Nürnberger-Experte Martin gesetzliche und private Rentenversicherungen wie die Rürup-Rente berücksichtigt werden. Der Beitrag kann allerdings derzeit noch nicht vollständig geltend gemacht werden: Für 2019 können 88 Prozent des Jahresbeitrags abgesetzt werden, bis zum Jahr 2025 steigert sich der Anteil auf 100 Prozent. Für 2019 gilt zudem die Höchstgrenze von maximal 24305 Euro. „Verheiratete können das Doppelte absetzen“, so Martin. Eine besondere Rolle spielen Riester-Verträge: Hier können jährlich Beiträge bis zur Höchstgrenze von 2100 Euro inklusive der staatlichen Zulage geltend gemacht werden.

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