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Früherkennung bei Kindern: Vorsorgeuntersuchung: Das ändert sich ab September beim Kinderarzt

Früherkennung bei Kindern

Vorsorgeuntersuchung: Das ändert sich ab September beim Kinderarzt

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    Vorsorge ist schon für die Kleinsten wichtig.
    Vorsorge ist schon für die Kleinsten wichtig. Foto: Andrea Warnecke (dpa)

    Eltern müssen sich auf neue Regelungen beim Kinderarzt einstellen. Ab 1. September gilt bundesweit eine neue sogenannte "Kinder-Richtlinie", in der die Früherkennung von Krankheiten bei Kindern bis zum vollendeten 6. Lebensjahr geregelt ist. Was sich damit ändert - die wichtigsten Fragen und Antworten.

    Was genau ist die „Kinder-Richtlinie“?

    Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres haben einen gesetzlichen Anspruch auf Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten, die ihre Entwicklung gefährden können. Die Maßnahmen werden vom Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen (G-BA) in der „Kinder-Richtlinie“ definiert. Es gibt neun U-Untersuchungen, die in festen Abständen durchgeführt werden. Die Befunde werden von den Ärzten im sogenannten „Gelben Heft“ dokumentiert.

    Die U-Untersuchungen

    U1: Unmittelbar nach der Geburt

    U2: 3.-10. Lebenstag

    U3: 4.-5. Lebenswoche

    U4: 3.-4. Lebensmonat

    U5: 6.-7. Lebensmonat

    U6: 10.-12. Lebensmonat

    U7: 21.-24. Lebensmonat

    U7a: 34.-36. Lebensmonat

    U8: 46.-48. Lebensmonat

    U9: 60.-64. Lebensmonat

    Warum wurde die „Kinder-Richtlinie“ überarbeitet?

    Bereits 2005 hatte der IKK-Bundesverband beantragt zu prüfen, ob das bestehende Früherkennungsprogramm noch dem Stand der wissenschaftlichen Kenntnis entspricht, ob es Mängel aufweist und inwieweit Effektivität und Effizienz verbessert werden können. Es folgte ein mehrstufiger Überarbeitungsprozess, dessen Ergebnisse nun umgesetzt sind.

    Parallel dazu hat es in den vergangenen Jahren bereits mehrfach punktuelle Änderungen gegeben: Beispielsweise wurden das Neugeborenen-Hörscreening, die Kinderuntersuchung U7a und die Untersuchungen auf Früherkennung von angeborenen Stoffwechseldefekten sowie von Hüftgelenksdysplasie und -luxation eingeführt.

    Was genau ändert sich ab 1. September?

    Nach Angaben des bayerischen Gesundheitsministeriums wurden die Inhalte der U-Untersuchungen grundlegend überarbeitet, qualitätssichernde Maßnahmen eingeführt und ein neues Screening-Angebot aufgenommen. Die wichtigsten Änderungen sind:

    Mukoviszidose-Screening: Jedes Neugeborene kann auf Mukoviszidose (Zystische Fibrose) untersucht werden. Die Untersuchung erfolgt in der Regel in den ersten Lebenstagen zusammen mit dem Screening auf angeborene Stoffwechsel- und Hormonstörungen.

    Neues "Gelbes Heft": Es gibt eine neue Fassung des gelben Untersuchungsheftes. Darin können sich Eltern bereits vor der Untersuchung informieren und eigene Fragen notieren. Eine herausnehmbare „Teilnahmekarte“ ermöglicht es, etwa gegenüber Kindergärten nachzuweisen, dass die Früherkennungsuntersuchungen wahrgenommen wurden, ohne dass dabei vertrauliche Informationen weitergegeben werden müssen.

    Mehr Beratung: Darüber hinaus müssen Ärzte im neuen Heft dokumentieren, wenn bei der Beurteilung der Entwicklung des Kindes die vorgegebenen Kriterien hinsichtlich Grob- und Feinmotorik oder der emotionalen Kompetenz nicht erfüllt werden. „Wird ein erweiterter Beratungsbedarf etwa zu Themen wie Stillen und Ernährung, auffälligem Schreien oder Hilfen in Belastungssituationen festgestellt, kann das ebenfalls vermerkt werden“, heißt es beim Ministerium. Auch die Beratung zum Thema Impfschutz soll intensiviert werden.

    Qualitätsicherung: Für die Durchführung der Untersuchungen U1 bis U 9 müssen künftig festgelegte Standards eingehalten werden, insbesondere beim Hörtest, bei den Sehtests und bei der orientierenden Beurteilung der Entwicklung.

    Wie kommen Eltern an das neue „Gelbe Heft“ – und was passiert mit dem alten?

    Ab September werden laut bayerischem Gesundheitsministerium nur noch die neuen Untersuchungshefte ausgegeben. Eltern erhalten sie wie bisher in Geburtskliniken, Kinderarztpraxen oder bei der Hebamme. Kinder, die bereits ein (altes) Untersuchungsheft haben, erhalten bis zur U6 (10.-12. Lebensmonat) zusätzlich ein neues Heft. Für alle Kinder, die zur U7 (21.-24. Lebensmonat) oder späteren Untersuchungen kommen, wird der Arzt die Ergebnisse auf Einlegeblättern dokumentieren, die in das bisherige Heft eingeklebt werden. Diese Einlegeblätter sollen ebenso wie die Teilnahmekarten für die neuen U7 bis U9 laut G-BA zeitgleich mit den neuen Heften zur Verfügung gestellt werden.

    Was sagen die Kinderärzte zu den neuen Regelungen?

    Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) begrüßte die Neureglung als „wichtigen Schritt“ zur besseren Beurteilung der Gesundheit der Kinder. Verbesserungen gebe es vor allem bei den Untersuchungen zur Entwicklung der Sprache, der Fein- und Grobmotorik sowie der Sehleistung. Den Kinderärzten geht die Reform jedoch nicht weit genug. „Wir sind enttäuscht, dass die Kassen nicht bereit waren, auch die psycho-soziale Entwicklung und die Früherkennung von Verhaltensauffälligkeiten in das Heft zu übernehmen“, sagte BVKJ-Präsident Thomas Fischbach. drs

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