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Pflege: Was Heimbewohner selbst bezahlen müssen

Pflege

Was Heimbewohner selbst bezahlen müssen

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    Pflegebeduerftige muessen immer mehr Geld fuer die Unterbringung im Heim bezahlen.
    Pflegebeduerftige muessen immer mehr Geld fuer die Unterbringung im Heim bezahlen. Foto: Werner Krueper, epd (Symbolbild)

    Die SPD wirbt für eine Reform der Pflegeversicherung. Wegen der steigenden Belastungen für die Heimbewohner will die Partei den Eigenanteil der Pflegebedürftigen einfrieren und künftige Kostensteigerungen von der Pflegekasse bezahlen lassen. Auch viele Sozialverbände sehen dringenden Handlungsbedarf. Die wichtigsten Punkte im Überblick.

    Die Kosten: Es geht um eine Menge Geld: Bundesweit liegen die Gesamtkosten für einen Heimplatz im Durchschnitt bei 3000 Euro im Monat. Diese Summe setzt sich aus verschiedenen Positionen zusammen: aus den Pflegekosten, den Kosten für Unterkunft und Verpflegung, Investitionskosten, Ausbildungsumlage und Kosten für die Zusatzleistungen.

    Was übernommen wird: Einen Teil der Kosten für die pflegerische Versorgung übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung. Die Höhe hängt vom Pflegegrad ab. Grundsätzlich gilt: Je höher der Pflegegrad ist, desto höher sind die Leistungen der Kasse.

    Eigenanteil und Pflegegrad: Mit dem Pflegestärkungsgesetz II wurde im Januar 2017 der Eigenanteil innerhalb eines Pflegeheims unabhängig vom Pflegegrad gemacht. Man spricht vom „einrichtungseinheitlichen Eigenanteil“. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten variieren dagegen von Heim zu Heim. Das hängt stark von Ausstattung und Angebot ab.

    Eigenanteil an Pflegekosten: Die durchschnittliche Höhe des Eigenanteils an den Pflegekosten schwankt von Bundesland zu Bundesland sehr stark. Nach einer Statistik des Verbands der Ersatzkassen (Stand: 1. Januar 2019) fällt er in Thüringen (286 Euro) am geringsten aus, in Baden-Württemberg (906 Euro) dagegen am höchsten. Der Bundesdurchschnitt liegt nach dieser Erhebung bei 655 Euro. In Bayern werden im Schnitt 820 Euro verlangt.

    Unterkunft und Verpflegung: Unabhängig vom Eigenanteil an den Pflegekosten muss jeder Heiminsasse die Kosten für Unterkunft und Verpflegung (die sogenannten „Hotelkosten“) selbst tragen. Dazu gehören die vom Altenheim erbrachten Leistungen wie zum Beispiel Mahlzeiten und Zimmerreinigung. Auch hier schwanken die Durchschnittswerte sehr stark: Von 549 Euro in Sachsen-Anhalt bis zu 996 Euro, die in Nordrhein-Westfalen anfallen. Bayern liegt mit 642 Euro unter dem Bundesschnitt, der 728 Euro beträgt.

    Investitionsanteil: Die Kosten für Investitionen dürfen die Heime ebenfalls auf die Bewohner umlegen. Sie werden auf einen monatlichen Zahlbetrag umgerechnet. Reichen das eigene Einkommen und das Vermögen nicht aus, um die Investitionskosten selbst zu bezahlen, beteiligen sich in einigen Bundesländern die Sozialhilfeträger mit dem sogenannten Pflegewohngeld an diesen Kosten.

    Ausbildungsumlage: In einigen Bundesländern in Deutschland kommen noch die Kosten der Ausbildungsumlage hinzu. Damit sollen die Vergütungen von Auszubildenden in der Altenpflege und Altenpflegehilfe finanziell ausgeglichen werden. In den meisten Bundesländern fallen jedoch nur Kosten in Einrichtungen an, die selbst ausbilden. Die Kosten belaufen sich je nach Bundesland auf zwei bis drei Euro pro Tag.

    Zusatzleistungen: Bleiben als weiterer Kostenfaktor noch die sogenannten Zusatzleistungen, die mit dem Altenheim individuell vereinbart werden können. Gemeint sind dabei etwa besondere Komfortleistungen für Unterkunft und Verpflegung, wie zum Beispiel ein Kleiderservice und die Nutzung von Gemeinschaftsräumen für private Feiern.

    Eigenanteil insgesamt: Eine Erhebung des Verbandes der Privaten Krankenversicherungen, kurz PKV, hat ergeben, dass der Eigenanteil pro Heimbewohner im Juni 2018 im Bundesschnitt bei monatlich insgesamt 1831 Euro lag. Im Mai 2017 waren es noch 1690 Euro gewesen. Damit mussten Heimbewohner im Vorjahr im Schnitt monatlich 141 Euro mehr zuzahlen als im Vorjahr.

    Wer hilft?: Reicht das Einkommen zusammen mit den Zahlungen der Pflegekasse und dem Pflegewohngeld nicht aus, um die gesamten Heimkosten zu finanzieren, steht den Betroffenen „Hilfe zur Pflege“ durch das Sozialamt – in Bayern sind das die Bezirke – zu. Zuvor müssen aber eigene Vermögenswerte eingebracht werden. Und: Auch die Angehörigen können finanziell belastet werden, wenn ihr Einkommen hoch genug ist. (bom, epd)

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