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Finanzen: Wie Eltern ihre Kinder zum Schulbeginn richtig versichern

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Wie Eltern ihre Kinder zum Schulbeginn richtig versichern

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    Wenn Kindern auf dem Schulweg ein Unfall passiert, dann zahlt meist die gesetzliche Unfallversicherung. Allerdings deckt die auch nicht alle Kosten ab.
    Wenn Kindern auf dem Schulweg ein Unfall passiert, dann zahlt meist die gesetzliche Unfallversicherung. Allerdings deckt die auch nicht alle Kosten ab. Foto: Jens Kalaene, dpa (Symbolbild)

    Zum Schulbeginn fragen sich viele Eltern: Sind denn die Kinder gut abgesichert etwa für Unfälle oder gar Krankheiten? Die wichtigsten Tipps, welche privaten Policen im Ernstfall wichtig sind:

    „Kinder müssen nicht mit einem Strauß an Versicherungen ausgestattet sein. Aber einige wenige sollten die Eltern gezielt für sie privat abschließen“, sagt Sascha Straub von der Verbraucherzentrale Bayern. Statt der verbreiteten Kinder-Unfallversicherung empfiehlt er eine Kinder-Invaliditätsversicherung. Außerdem hält er eine Zahnzusatzversicherung für sinnvoll.

    In der Freizeit bringt die gesetzliche Unfallversicherung nichts

    Reicht nicht der gesetzliche Schutz? Bedingt, sagen Verbraucherschützer. Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt immer dann, wenn in der Schule oder auf dem Hin- und Rückweg etwas passiert. Sie deckt die Kosten für die medizinische Behandlung, eine Pflege des Kindes und bei Bedarf für Förderunterricht zum Nachholen von Schulstoff ab. In besonders schlimmen Fällen hat das Kind Anspruch auf eine lebenslange Verletztenrente, die aber mager ausfällt: rund 660 Euro bei voller Erwerbsunfähigkeit.

    Das Problem ist: Verunglückt das Kind beim Spielen oder Sport in der Freizeit, bringt ihm die gesetzliche Unfallversicherung nichts. Der staatliche Versicherungsträger ist dafür nicht zuständig. Da ist private Vorsorge gefragt – in Form einer privaten Kinder-Unfallversicherung. Der Bund der Versicherten rät zur Vereinbarung einer Invaliditätsgrundsumme von 100.000 Euro oder mehr, um bei Bedarf mit dem Geld Haus oder Wohnung behindertengerecht umbauen zu können. Außerdem sollte eine Invaliditätsrente für das Kind „deutlich oberhalb der Sozialleistungen vereinbart werden“, sagt Bianca Boss, Sprecherin des Versichertenbundes.

    Invaliditätsversicherung kostet das Vierfache einer Unfallversicherung

    Der Haken an der Police: Laut Statistischem Bundesamt beruhen Schwerbehinderungen von Kindern und Jugendlichen nur höchst selten auf Unfällen (weniger als 1 Prozent). Sehr viel häufiger sind Krankheiten die Ursache. „Daher ist eine Kinder-Invaliditätsversicherung der Unfallversicherung eindeutig vorzuziehen“, sagt Verbraucherschützer Straub. Er rät zu einer Police, die dem Kind lebenslang eine Rente von mindestens 1000 Euro gewährt, plus eventuell einer Einmalzahlung zum Start.

    Doch die Sache geht ins Geld. Die Invaliditätsversicherung kostet dem Experten zufolge bei günstigen Anbietern ab etwa 450 Euro im Jahr – rund das Vierfache einer günstigen Kinder-Unfallversicherung. Dazu kommt: „Es gibt nur wenige gute Angebote für Invaliditätsversicherungen auf dem Markt“, so Straub. Achten sollten Eltern etwa darauf, dass die Police möglichst wenige Erkrankungen ausschließt. Das kommt nämlich oft für psychische Erkrankungen vor, sagt Straub.

    Wieso eine Zahnzusatz-Versicherung für Kinder sinnvoll ist

    Zudem sollte das Kind die Versicherung später nahtlos in eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) umwechseln können. Tipp der Verbraucherzentrale: Bei der Suche nach einem passenden Angebot lohnt es sich, die Hilfe eines Honorarberaters oder Maklers mit Spezialgebiet BU in Anspruch nehmen.

    Und sollte man die Zähne extra versichern? Die ersten Zähne nach den Milchzähnen sind meist gesund. Eine gute Pflege vorausgesetzt, bleiben sie das in der Regel auch längere Zeit. Trotzdem sollten Eltern eine Zahnzusatz-Versicherung für die Kleinen abschließen – „und zwar so früh wie möglich. Am besten ab dem 1. Lebensjahr“, sagt Fachmann Straub. Sein Argument: Der Beitragsvorteil durch den frühen Abschluss bleibe dem Kind auch im Erwachsenenalter erhalten. „Früher oder später zahlt sich das, beim ersten fälligen Zahnersatz, aus“, so der Verbraucherschützer.

    Private Haftpflichtversicherung: Bis wann sind Kinder "deliktunfähig"?

    Und wenn die Kinder was anstellen? Eine private Haftpflicht-Versicherung ist laut Bund der Versicherten „unverzichtbar“ – allerdings nicht nur für das Kind, sondern für die ganze Familie. Die Verbraucherorganisation empfiehlt einen Vertrag, der auch Schäden übernimmt, den sogenannte „deliktunfähige“ Kinder verursachten.

    Der Grund: Minderjährige gelten bis zu ihrem siebten Geburtstag, im Straßenverkehr sogar bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres, als deliktunfähig. Das hießt, sie haften nicht für bei Dritten angerichtete Schäden. Sofern keiner der Erziehungsberechtigten seine Aufsichtspflicht verletzte, bleiben Geschädigte dann häufig auf den Kosten sitzen.

    Wer dies vermeiden möchte, könne den eigenen Versicherer bitten, den Schaden in diesem Fall zu übernehmen, sagt die Sprecherin der Versicherten, Boss: „Das ist jedoch nur möglich, wenn der Tarif auch Schäden durch deliktunfähige Kinder abdeckt.“

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