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Handyverträge
17.04.2018

Wie Handy-Anbieter dem Kunden mehr Geld abknöpfen

Experten raten, den Mobilfunkvertrag regelmäßig zu überprüfen und mit anderen Angeboten zu vergleichen. Denn oftmals bekommen Neukunden lukrativere Verträge. 
Foto: Alexander Kaya (Symbol)

Immer öfter verkaufen Mobilfunkanbieter Handyverträge, bei denen nicht einmal im Monat, sondern alle 28 Tage abgerechnet wird.

Einen Monat lang Telefonieren und Surfen, ein fixer Preis: Viele Mobilfunkfirmen rechnen ihre Leistungen nach diesem Vertragsmodell ab – bislang jedenfalls. Nun aber machen immer mehr Anbieter vier Wochen aus dem einen Monat. Das klingt erst einmal, als gäbe es keinen Unterschied. Für Verbraucher wird es dadurch aber teurer – oft unbemerkt.

Pauschaltarife für einen Monat sind beliebt unter Mobilfunkkunden. Besonders Prepaid-Pakete mit festem Datenvolumen sowie fixer Anzahl an Telefon-Freiminuten werden so verkauft. Für den Nutzer hat das einen großen Vorteil: Stößt er auf einen billigeren Tarif, kann er schnell wechseln. Aber wenn der Anbieter nur kleine Änderungen an der Laufzeit vornimmt, kann das einen großen Effekt haben. „Vier Wochen sind nicht ein Monat“, betont deshalb die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Handy-Anbieter können 13 mal abrechnen

Die Rechnung der Verbraucherschützer: Bei Kosten je Monat von beispielsweise 8,99 Euro zahlt der Kunde 107,88 Euro pro Jahr (zwölf Mal 8,99 Euro). Nach der Umstellung auf vier Wochen muss er 13 Mal im Jahr 8,99 Euro überweisen, womit sein Gesamtpreis auf 116,87 Euro steigt – gut acht Prozent mehr. „Denn ein Jahr hat etwas mehr als 52 Wochen. Durch vier Wochen geteilt, ergibt das eben 13 Abrechnungszeiträume – anstatt 12 bei monatlicher Abrechnung“, sagt Telekommunikationsexperte Thomas Bradler.

Rechtlich zu beanstanden ist das nicht: Anbieter dürfen ihre Konditionen und damit auch die Laufzeit grundsätzlich frei bestimmen. Bei laufenden Verträgen müssten die Kunden aber informiert werden, um gegebenenfalls widersprechen oder kündigen zu können. „Eine heimliche Umstellung ist nicht zulässig“, betonen die Verbraucherschützer. Weil sich betroffene Kunden beschwerten, wurden die Laufzeit-Änderungen der Verbraucherzentrale bekannt. „Viele andere Nutzer dürften nicht einmal etwas davon bemerkt haben“, vermutet Fachmann Bradler. Sein Rat: Wer auf der Suche nach einem neuen Handytarif ist, sollte genau hinschauen, ob der Preis für einen Monat oder vier Wochen gilt.

Handy-Vertrag sollte regelmäßig überprüft werden

Zu beachten ist dabei: Bei 13 Abrechnungsperioden im Jahr gibt es auch 13 Mal frische Leistungen in Form von Freiminuten und Datenmengen. Ob der Kunde davon etwas hat, ist eine Frage seines persönlichen Nutzungsverhaltens. Wer das höhere Volumen tatsächlich benötigt, schneidet unter Umständen jetzt besser ab.

Für die Verbraucherschützer ist dies Anlass, wieder einmal an die Aufmerksamkeit der Nutzer zu appellieren. Bradler: „Jeder sollte seinen Handyvertrag alle ein bis zwei Jahre auf den Prüfstand stellen und mit anderen Tarifen vergleichen. Vor allem Stammkunden stellen sich oft schlechter als Neukunden, die von den Anbietern mit zusätzlichen Leistungen gelockt werden.“

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