Das Erledigen der Steuererklärung zählt für die Mehrheit der deutschen Bevölkerung vermutlich nicht zu den Lieblingsbeschäftigungen. Jedoch lässt die Bundesregierung mit einem Plan aufhorchen, der eine Änderung des bestehenden Steuerrechts vorsieht. Es handelt sich dabei um die Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5 (oder auch III und V). Das hätte für Ehepaare sowie eingetragene Partnerschaften Auswirkungen. Welche das sind und welche Motivation dahintersteckt, erklären wir in diesem Artikel.
Die aktuell sechs bestehenden Lohnsteuerklassen haben einen wesentlichen Einfluss auf die Frage, wie viel Netto am Ende noch vom Brutto-Einkommen übrig bleibt. Diese Frage spielt insbesondere für verheiratete Paare eine Rolle, die sich nach der Eheschließung entscheiden, ob sie sich in die Gruppierung 3 und 5 aufteilen, oder aber gemeinsam in die Steuerklasse 4 wandern. Welche Folgen hat es, wenn diese Wahlmöglichkeiten wegfallen?
Warum stehen die Steuerklassen 3 und 5 vor dem Aus?
So will die Ampelregierung aus SPD, Grüne und FDP laut Koalitionsvertrag die bestehende Regelung entfernen. In der entsprechenden Passage des Papiers folgt die Erklärung: "Wir wollen die Familienbesteuerung so weiterentwickeln, dass die partnerschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche Unabhängigkeit mit Blick auf alle Familienformen gestärkt werden." Was bedeutet diese Formulierung im Klartext? Es soll künftig einfacher und unbürokratischer werden, dazu mehr Fairness erzeugen, so das Versprechen der Regierungspolitiker. Inwiefern ist das realistisch?
Vordergründig scheint die Regierungskoalition das Ehegattensplitting beenden zu wollen. Jedoch wird das auch nach der Gesetzesänderung möglich sein. So funktioniert es aktuell:
Steuerklasse 4 statt 3 und 5? Ehegattensplitting auf dem Prüfstand
Verdient ein Partner in einer Beziehung wesentlich mehr Geld als der andere, lässt sich Geld sparen, wenn sich der besser verdienende Teil in die Steuerklasse 3 einteilen lässt. Der andere Partner beziehungsweise die Partnerin wählt Steuerklasse 5. Dann kommt es für die steuerliche Bewertung seitens Finanzamt zu dem Prozedere, das im Hinblick auf das Steuerrecht als Ehegattensplitting bekannt ist: Beide Einkommen werden addiert, schildert steuertipps.de. So zahlen nicht beide Personen die gemäß ihrem Einkommen anfallende Steuer, stattdessen wird das Gesamteinkommen schließlich halbiert und am Ende fällt auf diesen Betrag jeweils der Steuersatz an. Dadurch lässt sich je nach Geldzufluss einiges sparen.
Lohnsteuerreform: Was die Bundesregierung damit bezwecken möchte
Im Jahr 2023 ist in der Realität die Frau in der Regel der schlechter verdienende Teil eines Paares - so die These des Familienministeriums. Wird jene Person dann in die Steuerklasse 5 eingestuft, erfolgt eine Benachteiligung aufgrund der höheren Abzüge. Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, will mit der Lohnsteuerreform die "ökonomische Gleichstellung und soziale Sicherung von Frauen stärken", erklärte die 54-Jährige in einem Tweet.
Auch der vielgepriesene Fachkräftemangel könnte bei der Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5 eine Rolle spielen: Denn das beabsichtigte Ziel ist auch, dass Frauen vermehrt eine Erwerbstätigkeit (wieder) aufnehmen oder alternativ ihre Arbeitszeit erhöhen.
Wann erfolgt die Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5?
Über den Zeitpunkt der Reform des Steuerrechts gibt es noch Unklarheit. Zunächst war von Sommer 2023 die Rede, Portale wie T-Online spekulieren jedoch, dass die Umsetzung zumindest bis zum Ende der Legislaturperiode der Ampelkoalition - die nächste Wahl ist im Herbst 2025 - erfolgt.
Reform des deutschen Steuerrechts: Effekt fraglich
Was sich übrigens für jene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit niedrigerem Einkommen noch ändert: Am Ende des Monats bleibt mehr Netto vom Brutto, das erhöht auch den Bezug von Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld. Ob der erhoffte Effekt der Lohnsteuerreform indes wirklich bemerkbar sein wird, ist wohl fraglich: Im Rahmen der Steuererklärung erfolgt ohnehin ein finanzieller Ausgleich per Steuerbescheid. Zudem wird das Ehegattensplitting nicht gänzlich abgeschafft, führt das Portal aus.
Das sogenannte Faktorverfahren der dann von vornherein geltenden Steuerklasse 4 vollzieht einen Splittingvorteil nämlich bereits während des Jahres, wofür das Finanzamt zunächst die voraussichtliche Einkommensteuerschuld des Paares in jenem Kalenderjahr ermittelt. Durch zwölf geteilt, wird dieser Betrag dann als monatliche Steuerschuld vom Finanzamt einbehalten.